Polizeifuhrpark aktiver managen

Denkschrift 2020, Beitrag Nr. 10 (Kapitel 0315-0318, 0335-0346)

Die Landespolizei wendete jährlich etwa 40 Mio. Euro für ihren gut 5.000 Fahrzeuge umfassenden Fuhrpark auf. Dazu gehörten 230 Bundesfahrzeuge. Die Fahrzeugbemessung orientierte sich an der Anzahl der Stellen im Staatshaushaltsplan und nicht an der realen Personalstärke, die in den vergangenen Jahren geringer war. Daher wäre es möglich gewesen, vorübergehend auf Fahrzeuge zu verzichten. Bei den Leasingfahrzeugen, die etwa 60 Prozent des Fuhrparks ausmachten, bestand die dafür nötige Flexibilität.

Defizite sah der Rechnungshof bei der wirtschaftlichen Analyse und Steuerung des Fuhrparks. Ein aktiveres Management mit Hilfe eines elektronischen Fahrtenbuchs hätte dazu beigetragen, die vorhandenen Fahrzeuge möglichst effizient einzusetzen und so die finanziellen Ressourcen zu schonen. Mehr Fahrzeugpools und strengere Maßstäbe beim Nachersatz hätten ebenfalls zu einem wirtschaftlicheren Verhalten geführt.

Der Bund stattet die Bereitschaftspolizei nur unzureichend mit Fahrzeugen aus. Dies zeigt die Anzahl der vorhandenen Bundesfahrzeuge im Vergleich zur vereinbarten Ausstattung, die deutlich geringer ist.

Unfallschäden wurden dezentral durch jedes Polizeipräsidium bearbeitet. Der Rechnungshof sah bei einer zentralen Schadensregulierung Vorteile gegenüber einer dezentralen Aufgabenerledigung.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Fahrzeugbemessung stärker am Personalbestand auszurichten und Anreize für einen temporären Verzicht auf Leasingfahrzeuge zu setzen. Das elektronische Fahrtenbuch sollte zügig eingeführt werden. Ferner sollten Fahrzeuge häufiger in Pools gebündelt werden. Der Bedarf für einen Nachersatz von Fahrzeugen sollte - anhand geeigneter Parameter - stringenter geprüft werden. Vom Bund sollte die vereinbarungsgemäße Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit Fahrzeugen eingefordert werden. Das Schadensmanagement bei Unfällen sollte - zumindest für komplexe Schadensfälle - beim Polizeipräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei zentralisiert werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass das IM am Haushalts-Soll als Parameter für die Fahrzeugbemessung weiter festhalte. Um Anreize für einen temporären Verzicht auf Leasingfahrzeuge zu schaffen, habe man ein Modellprojekt gestartet. Die Evaluation des Projekts sei für 2023 geplant.

Die Einführung des elektronischen Fahrtenbuchs hänge vom Produktivstart von SAP S/HANA ab, der auf den 01.01.2023 verschoben wurde.

Eine Prüfung zur Einrichtung weiterer Pools - die in der dezentralen Zuständigkeit der Dienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst liegen - sei im Rahmen der Evaluation des Fuhrparkberichts vorgesehen. Auch die Überprüfung der Parameter für den Fahrzeugnachersatz sei Teil dieser Evaluation.

Die finanzielle Beteiligung des Bundes bei der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien werde in verschiedenen Gremien thematisiert. 2022 wolle das Land zudem gezielt auf den Bund zugehen und damit auf größere Defizite im Bereich der Fahrzeugausstattung für die Bereitschaftspolizei hinweisen.

Das dezentrale Schadensmanagement werde vom IM als sachgerecht erachtet.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag über die in die Wege geleiteten bzw. geplanten Evaluationen bis zum 31.12.2023 erneut zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 04.05.2022