Förderung des Breitbandausbaus
Eine leistungsfähige und flächendeckende Breitbandinfrastruktur ist für Baden-Württemberg von strategischer Bedeutung. Insbesondere bei Gigabitanschlüssen bestand noch deutlicher Ausbaubedarf. Fördermittel des Landes für den Breitbandausbau sollten nur in uneingeschränkt gigabitfähige und damit zukunftsfähige Technologien fließen. Alles in allem hielt der Rechnungshof die Förderung für zweckmäßig organisiert.
Bis Ende 2019 wurden rund 450 Mio. Euro an Fördermitteln für den Breitbandausbau bewilligt, die sich auf mehr als 1.900 Einzelmaßnahmen verteilen. Von 2020 bis 2025 stand ein weiteres Bewilligungsvolumen von rund 650 Mio. Euro zur Verfügung. Angesichts des nur schwer abzuschätzenden Fördermittelbedarfs und der beabsichtigten Ausweitung der Förderung auf „graue Flecken“, sollte der Gesamtbedarf an staatlicher Förderung regelmäßig überprüft werden.
Die Entscheidung, der Bundesförderung den Vorrang vor der Landesförderung einzuräumen, war richtig. Das Land sollte der Mitfinanzierung des Bundesförderprogramms daher auch künftig konsequent Priorität einräumen. Gleichzeitig sollte mit Blick auf die neue Förderperiode die Möglichkeit, EU-Fördermittel in Anspruch zu nehmen, intensiv geprüft werden.
Die künftige Rolle des Landesförderprogramms sollte vor dem Hintergrund der veränderten Förderkulisse des Bundes geklärt und dessen Anwendungsbereich auf die zielorientierte Ergänzung des Bundesprogramms fokussiert werden. Die Anrechnung fiktiver Pachteinnahmen und das Potenzial einer adressbezogenen Förderung sollten in diesem Kontext geprüft werden. Als mögliche Fördertatbestände des Landesprogramms kämen der weitere Ausbau des Backbone-Netzes und die Erschließung von Gebieten mit mobilem Breitband in Frage.
Die insgesamt zweckmäßige Organisation des Förderverfahrens und einheitliche Verwaltungspraxis wirkten sich positiv auf Verständnis und Akzeptanz des geförderten Breitbandausbaus aus. Die operative Abwicklung des Förderverfahrens sollte künftig an ein Regierungspräsidium mit landesweiter Schwerpunktzuständigkeit übertragen werden. Zudem wäre es hilfreich, die bestehenden strategischen Ansätze und Planungen des Landes in einer einheitlichen Breitbandstrategie für Baden-Württemberg zusammenzuführen. Zusammen mit einem für alle Akteure zugänglichen Breitbandinformationssystem könnte diese die Umsetzung des Breitbandausbaus sowie notwendige Abstimmung von Breitband- und Mobilfunkausbau wirksam unterstützen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Abwicklung der Mitfinanzierung der Bundesförderung - einschließlich entsprechender Ressourcen - nach Abschluss der Bewilligungsphase 2025 an ein Regierungspräsidium mit landesweiter Zuständigkeit zu übertragen. Im Rahmen der Mitfinanzierung des Bundesprogramms sei eine systematische Erfolgskontrolle sowie eine Zielerreichungskontrolle sicherzustellen. Über den Sachstand der Breitbandförderung habe die Landesregierung erneut zu berichten und hierbei insbesondere auf den Umsetzungsstand, den noch bestehenden Mittelbedarf, vorhandene Ermächtigungen und ggf. erforderliche Korrekturen bei der Förderung in sachlicher oder zeitlicher Hinsicht einzugehen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass sich die Entwicklung der Bundesförderung sowie des privatwirtschaftlichen Ausbaus aktuell in einer Umbruchphase befände. Daher sei es erforderlich, zunächst die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Die derzeitige Organisation der Breitbandförderung solle daher zunächst beibehalten werden. Die Entscheidung über die Übertragung an ein Regierungspräsidium mit landesweiter Zuständigkeit sieht die Landesregierung erst in einem Zeitraum nach 2025.
Systematische Erfolgskontrollen sowie Zielerreichungskontrollen der mitfinanzierten Breitbandprojekte seien etabliert. Die abschließenden Erfolgskontrollen nehme das Innenministerium im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung vor. Die Zielerreichungskontrolle werde für jedes mitfinanzierte Projekt bereits im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt, da hierbei ein Vergleich zwischen der bewilligten Planung und der tatsächlich realisierten Maßnahme stattfinde.
Die Wichtigkeit der Versorgung mit schnellem Internet habe die Landesregierung erkannt und sich das Ziel gesetzt, bis 2025 flächendeckende Gigabitnetze im Land auf den Weg zu bringen. Dies erfordere aber auch, dass gleichzeitig ein ambitionierter eigenwirtschaftlicher Ausbau - zum Beispiel von Seiten privaten Telekommunikationsunternehmen - stattfände. In den vergangenen fünf Jahren habe das Land die Investitionen in den Glasfasernetzausbau enorm erhöht. Seit Mitte 2016 habe man 3.162 Ausbauprojekte mit einer Förderung von mehr als 1,69 Milliarden Euro bezuschusst. Zusätzlich flößen 1,62 Milliarden Euro vom Bund nach Baden-Württemberg. Bei der Breitbandversorgung befände sich Baden-Württemberg in der Spitzengruppe der Flächenländer. Im Staatshaushaltsplan 2022 stünde ein Programmvolumen von rund 505 Millionen Euro zur Verfügung. Aufbauend auf den Ergebnissen einer vom Innenministerium in Auftrag gegebenen Gigabitstudie zum Investitions- und Fördermittelbedarf für einen flächendeckenden Gigabitausbau in Baden-Württemberg, werde über die zukünftige Förderarchitektur bzw. -kulisse zu befinden sein.
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag zum Sachstand der Breitbandförderung bis 30.06.2024 erneut zu berichten.