Schuldenbremse ab 2020

Denkschrift 2020, Beitrag Nr. 6

Baden-Württemberg hat 2020 die grundgesetzliche Schuldenbremse im Landesrecht verankert und ausgestaltet. Danach sind Einnahmen aus Krediten zum Haushaltsausgleich grundsätzlich verboten. Auch Kreditaufnahmen bestimmter Extrahaushalte werden in die Regelung einbezogen.

Zum symmetrischen Ausgleich konjunktureller Schwankungen lässt die Landesregelung in engen Grenzen dennoch neue Kredite zu. Diese Konjunkturkomponente wird sowohl ex ante als auch ex post auf Basis der Produktionslückenmethode des Bundes berechnet. Auch für finanzielle Transaktionen ist eine Kreditaufnahme weiterhin zulässig. Die Schuldenbremse ermöglicht es Baden-Württemberg, bei Naturkatastrophen und bestimmten Notsituationen Kredite aufzunehmen, die entlang eines Tilgungsplans wieder zurückgeführt werden müssen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Denkschrift hatte der Gesetzgeber den ersten Nachtrag zum Staatshaushaltsgesetz 2020/2021 beschlossen, die Corona-Pandemie als Naturkatastrophe festgestellt und auf dieser Basis die Landesregierung ermächtigt, 5 Mrd. Euro an neuen Krediten im Haushaltsjahr 2020 aufzunehmen. Der Tilgungszeitraum war auf 10 Jahre festgesetzt, beginnend ab 2024. Die Mai-Steuerschätzung prognostizierte Steuerausfälle von 6,8 Mrd. Euro im Doppelhaushalt. Die rechnerisch konjunkturell zulässige Kreditaufnahme lag bei 7,2 Mrd. Euro für den Doppelhaushalt. Eine konjunkturbedingte Kreditaufnahme sah der erste Nachtrag allerdings nicht vor.

Der Rechnungshof warnte im Juli davor, die über die Steuerausfälle hinausgehende rechnerische Kreditaufnahmemöglichkeit vor der Interims-Steuerschätzung im September zu nutzen, um neue laufende Ausgaben zu beschließen.

Die außerordentliche Interimssteuerschätzung im September 2020 prognostizierte Steuermindereinnahmen von 4,4 Mrd. Euro in 2020/2021 gegenüber der Planung des Urhaushalts. Auf Basis der Interims-Projektion der Bundesregierung und der Finanztransaktionskomponente betrug die zulässige konjunkturbedingte Kreditaufnahme 6,4 Mrd. Euro und damit 2 Mrd. Euro mehr als die Steuerausfälle.

Am 14. Oktober 2020 stellte das Parlament das Fortbestehen der Naturkatastrophe fest. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt erhöhte es die katastrophenbedingte Kreditaufnahmemöglichkeit um 2,2 auf nunmehr 7,2 Mrd. Euro für 2020. Damit einhergehend wurde der Tilgungszeitraum für diese Kredite auf 25 Jahre, beginnend ab 2024, verlängert. Darüber hinaus wurde eine konjunkturbedingte Kreditaufnahmemöglichkeit von 6,4 Mrd. Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 etatisiert.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 17.12.2020 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 06.05.2021