Schuldenbremse - Bilanz der Übergangsregelung 2013 bis 2019

Denkschrift 2020, Beitrag Nr. 5

Seit 2020 gilt die grundgesetzliche Schuldenbremse für Baden-Württemberg unmittelbar. Aufgrund einer landesspezifischen Übergangsregelung durfte das Land zwischen 2013 und 2019 grundsätzlich noch neue Kredite zum Haushaltsausgleich aufnehmen. Ausgehend von einem haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf von 2,5 Mrd. Euro für 2013 war es Ziel der Übergangsregelung, bis 2020 den Landeshaushalt strukturell auszugleichen und die Nettoneuverschuldung in acht gleichen Schritten auf Null zu senken.

Im Zeitraum 2013 bis 2019 betrugen die kumulierten Ausgangswerte zur Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme 8,9 Mrd. Euro. Allerdings waren diese Werte um eine Steuerschwankungs- und eine Finanztransaktionskomponente zu modifizieren.

Vor allem die hervorragende konjunkturelle Entwicklung führte dazu, dass im Übergangszeitraum anstelle neuer Kreditaufnahmen per Saldo 3,5 Mrd. Euro getilgt werden mussten.

Während das Land 2013 und 2014 noch Kredite von 3 Mrd. Euro aufnahm, hat es 2015 und 2016 weder neue Schulden aufgenommen noch bestehende Schulden getilgt. In 2017, 2018 und 2019 hat das Land insgesamt 1.250 Mio. Euro an Krediten getilgt.

Weitere 5,1 Mrd. Euro wurden in diesem Zeitraum dafür verwendet, um die implizite Verschuldung abzubauen. Hierfür wurden 2,7 Mrd. Euro für Sanierungsmaßnahmen des Landes und der Kommunen bereitgestellt. Weitere 1,5 Mrd. Euro dienten dem Abbau von Altkreditermächtigungen. Verschiedene Landesbeteiligungen partizipierten mit insgesamt 711 Mio. Euro, der Versorgungsfonds erhielt eine Sonderzuführung von 120 Mio. Euro.

Damit wurde die Tilgungsverpflichtung aus der Übergangsregelung nahezu erfüllt. Zum vollständigen Ausgleich des Kontrollkontos aus der Übergangsregelung wurde eine weitere Tilgung von Kreditmarktschulden im Haushalt für 2020 vorgesehen.

Im Ergebnis wurde auf Basis hervorragender konjunktureller Rahmenbedingungen die strukturelle Nettoneuverschuldung nicht nur auf Null abgesenkt. Erstmals in der Geschichte des Landes konnten in nennenswertem Umfang Kredite getilgt werden. Die haushaltsmäßige Verschuldung sank so auf 45,0 Mrd. Euro zum Jahresende 2019.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 17.12.2020 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 04.05.2021