Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2018

Denkschrift 2020, Beitrag Nr. 1

Im Staatshaushaltsplan wurden die Einnahmen und Ausgaben des Landes für 2018 im Soll auf 53,4 Mrd. Euro festgelegt. Dies waren 5,6 Mrd. Euro mehr als 2017. Im Ist betrugen die Einnahmen 2018 sogar 57,2 Mrd. Euro. Die Ist-Ausgaben wurden mit 54,1 Mrd. Euro festgestellt. Im Haushaltsvollzug 2018 betrug der kassenmäßige Überschuss damit 3,1 Mrd. Euro.

2018 übertrug das Land Einnahmereste von 498 Mio. Euro nach 2019. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich diese Reste um 1.057 Mio. Euro. Die Ausgabereste erhöhten sich um 1.348 Mio. Euro auf 5,6 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den Einnahme- und Ausgaberesten ergab sich 2018 ein rechnungsmäßiger Überschuss von noch 695 Mio. Euro.

Der Rechnungshof stellte fest, dass

  • die Haushaltsrechnung des Landes 2018 entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung gestaltet ist und die entsprechenden Abschlüsse, Erläuterungen und Übersichten enthält;
  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2018 geordnet war;
  • in den geprüften Bereichen nur wenige Einnahmen und Ausgaben festgestellt wurden, die nicht ordnungsgemäß belegt waren;
  • die Vorgaben des Staatshaushaltsplans, der Haushaltssystematik und des Haushaltsrechts im Wesentlichen eingehalten wurden;
  • in 76 Fällen mit insgesamt 10 Mio. Euro über- und außerplanmäßige Ausgaben einschließlich Vorgriffen geleistet wurden. Weitere 13 Fälle mit 21,8 Mio. Euro betrafen über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen;
  • die globalen Minderausgaben von 290 Mio. Euro bei den Sachausgaben von den Ressorts im Vollzug des Haushaltsplans erbracht wurden und
  • keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler festgestellt wurden.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 17.12.2020 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 08.07.2022