Liquiditätsbildung außerhalb des Landeshaushalts bei ausgewählten Landesbeteiligungen
Der Rechnungshof hatte in den Vorjahren bereits mehrfach bedeutende finanzielle Reserven bei landesbeteiligten Unternehmen sowie bei institutionell geförderten Einrichtungen aufgezeigt. Er hatte gefordert, nicht betriebsnotwendige finanzielle Mittel der Unternehmen dem Landeshaushalt zuzuführen. Bei institutionell geförderten Einrichtungen sollten die Förderhöhen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Daran anknüpfend wurde in der aktuellen Prüfung untersucht, inwieweit das Land diese Empfehlungen dauerhaft umgesetzt hatte.
Bei der Beteiligungsgesellschaft des Landes stellte der Rechnungshof erneut eine hohe nicht betriebsnotwendige Liquidität fest. Diese betrug rund 60 Mio. Euro. Hiervon waren lediglich 24 Mio. Euro für eine Ausschüttung vorgesehen. Der Rechnungshof forderte, auch die verbleibenden 36 Mio. Euro auszuschütten und dem Landeshaushalt zuzuführen.
Bei der ebenfalls untersuchten Spielbankengesellschaft und der Fernwärmegesellschaft standen den vorhandenen liquiden Mitteln zumindest mittelfristig Investitionsplanungen gegenüber. Nur für den Fall, dass sich dieser Investitionsbedarf nicht einstellen würde, wären liquide Mittel zu entnehmen.
Die Untersuchung zeigte, dass das Land die Empfehlungen des Rechnungshofs nicht dauerhaft umgesetzt hatte. Finanzielle Reserven landesbeteiligter Unternehmen sollten der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers unterliegen. Daher sollte das Land die Liquiditätssituation seiner Unternehmen enger überwachen und nicht betriebsnotwendige Mittel dem Landeshaushalt zuführen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Liquiditätssituation bei landesbeteiligten Unternehmen sowie bei institutionell geförderten Einrichtungen regelmäßig zu überwachen. Soweit nicht betriebsnotwendige Mittel vorhanden seien, sollte darauf hingewirkt werden, diese von den landesbeteiligten Unternehmen an das Land auszuschütten bzw. die institutionelle Förderung zu reduzieren. Ferner sollte darauf hingewirkt werden, dass die Beteiligungsgesellschaft umgehend weitere nicht betriebsnotwendige Mittel von 36 Mio. Euro an das Land ausschüttet. Die Fernwärmegesellschaft und die Spielbankengesellschaft sollten ihre verfügbaren finanziellen Mittel entweder zeitnah investieren oder dem Landeshaushalt zuführen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Liquiditätssituation regelmäßig überwacht werde. Darüber hinaus habe die Beteiligungsverwaltung des Finanzministeriums in der Corona-Krise ein ergänzendes Monitoring-Verfahren eingeführt. Damit werde die Liquidität der landesbeteiligten Unternehmen systematisch abgefragt. Bei Bedarf könnten daraus konkrete Handlungsempfehlungen oder geeignete Maßnahmen abgeleitet werden.
Bei der Beteiligungsgesellschaft sei beabsichtigt gewesen, eine Gewinnausschüttung von 36 Mio. Euro an das Land aus dem Jahresabschluss 31.12.2019 vorzunehmen. Hiervon seien 11,5 Mio. Euro im Mai 2020 als Vorabgewinn ausgeschüttet worden. Der verbleibende Betrag solle ausgeschüttet werden, sofern nicht bei einer der Tochtergesellschaften Kapitalbedarf entstünde.
Bei der Fernwärmegesellschaft und Spielbankengesellschaft würden die finanziellen Mittel für Investitionen bzw. zur Risikoabsicherung benötigt.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 17.12.2020 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Dem Anliegen des Rechnungshofs, nicht betriebsnotwendige finanzielle Mittel nicht im Unternehmen zu belassen, sondern dem Land zuzuführen, ist das Land grundsätzlich gefolgt. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und damit eventuell einhergehendem Kapitalbedarf bei Tochtergesellschaften der Beteiligungsgesellschaft ist die reduzierte Gewinnausschüttung nachvollziehbar.
Die Einführung eines ergänzenden Liquiditäts-Monitorings durch die Beteiligungsverwaltung des Finanzministeriums ist zu begrüßen.