Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2017
Im Staatshaushaltsplan 2017 wurden die Einnahmen und Ausgaben des Landes für das Haushaltsjahr im Soll auf 47,9 Mrd. Euro etatisiert. Die Ist-Einnahmen betrugen 51,6 Mrd. Euro, die Ist-Ausgaben 48,8 Mrd. Euro. Im Haushaltsvollzug 2017 ergab sich - unter Einbeziehung der Haushaltsreste - ein rechnungsmäßiger Überschuss von 2 Mrd. Euro. Einschließlich der nicht verbrauchten rechnungsmäßigen Überschüsse der Vorjahre betrug das rechnungsmäßige Gesamtergebnis zum 31.12.2017 4,7 Mrd. Euro.
Die Ausgabereste stiegen 2017 deutlich an. Der Saldo der nach 2018 übertragenen Reste stieg um 814 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Ausgabereste betrugen zum Jahresende 4,2 Mrd. Euro.
Der Rechnungshof stellte fest, dass
- die Haushaltsrechnung des Landes entsprechend der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung erstellt wurde;
- die geprüften Einnahmen und Ausgaben weitgehend ordnungsgemäß belegt waren;
- die Vorgaben des Staatshaushaltsplans, der Haushaltssystematik und des Haushaltsrechts im Wesentlichen eingehalten wurden;
- in insgesamt 81 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 61 Mio. Euro über- und außerplanmäßige Ausgaben einschließlich Vorgriffen geleistet wurden;
- im Vollzug des Staatshaushaltsplans von den Ressorts bei den Sachausgaben 291 Mio. Euro an globalen Minderausgaben nachgewiesen wurden;
- bei der Gesamtrechnungsprüfung der Haushaltsrechnung 2017 keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler festgestellt wurden;
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes 2017 geordnet war.
Parlamentarische Behandlung und Erledigung
Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.03.2020 beendet.