Photovoltaikanlagen bei Landesgebäuden

Denkschrift 2018, Beitrag Nr. 16 (Kapitel 1208 und 1209)

Das Land betrieb bis 2017 auf seinen 8.000 Landesgebäuden lediglich neun eigene Photovoltaikanlagen. Daneben bestanden 72 Verträge, bei denen das Land Dachflächen an Dritte für Photovoltaikanlagen vermietete. Die Anlagen des Landes waren in der Regel weniger wirtschaftlich, da sie ungünstig ausgerichtet oder kostspielig in die Fassade integriert waren. Teilweise waren sie auch mangelhaft gereinigt. Die ungünstige Ausrichtung und Verunreinigung der Photovoltaikanlagen reduziert deutlich deren Wirksamkeit. Das Wissen zur Planung und Ausschreibung von Photovoltaikanlagen und zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit war nicht in allen Ämtern des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg vorhanden. Diese Aufgabe sollte an einer Stelle zentral durchgeführt werden. In den letzten Jahren sanken die Preise der Anlagen erheblich. Das Land sollte daher den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung des erzeugten Stroms intensiveren. Hierzu böten sich vor allem größere Gebäude mit nutzungsbedingt konstant hohen Stromverbräuchen besonders an, wie etwa Rechenzentren, Laborgebäude, Kliniken, Justizvollzugsanstalten. Bei optimierter Planung und Realisierung ist ein wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, Kompetenzen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ausschreibungen von Photovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften zentral an einer Stelle zu bündeln. Außerdem sollte eine Konzeption entwickelt werden, auf welchen Gebäuden des Landes eigene Photovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden sollen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, sie habe noch im Jahr 2018 den Ausbau der Photovoltaikanlagen forciert. Die „Ausbauziele 2020“ für Photovoltaik-Flächen seien bereits 2019 erreicht worden. Das Land habe die Kompetenzen zur Berechnung, Planung und Ausschreibung der Photovoltaikanlagen gebündelt. In jedem Amt des Landesbetriebs Vermögen und Bau BW stünden nun Ansprechpartner bereit. Der Landesbetrieb erstellte im März 2020 einen internen Leitfaden mit umfassenden Angaben rund um die Auslegung, Planung und den Betrieb der Anlagen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 07.05.2020 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Der Rechnungshof begrüßt insbesondere die Einführung eines Leitfadens, der alle wesentlichen Themen rund um die Photovoltaiktechnik ausführlich beleuchtet. Gemeinsam mit gebündelten Kompetenzen und einheitlichen Ansprechpartnern vor Ort bestehen somit alle Voraussetzungen für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien

Letzte Änderung dieses Artikels: 21.07.2020