Finanzierung der Zentren für Psychiatrie

Denkschrift 2018, Beitrag Nr. 10 (Kapitel 0930)

Der Rechnungshof stellte fest, dass die sieben baden-württembergischen Zentren für Psychiatrie über einen aus seiner Sicht unnötig hohen Bestand an liquiden Mitteln verfügten. Zum Stichtag 31.12.2016 betrug die Summe der liquiden Geldmittel 271,6 Mio. Euro. Hinzu kamen offene Forderungen in Höhe von 180 Mio. Euro.

Der Rechnungshof nannte als Ursachen der hohen Liquidität einerseits die sehr guten Betriebsergebnisse, die die Zentren Jahr für Jahr erzielen. Andererseits stammte das Geld auch aus Verkaufserlösen von Liegenschaften, aus vorzeitig in Anspruch genommenen, aber nicht verausgabten Investitionszuschüssen des Landes sowie aus Krediten, die trotz guter Liquidität aufgenommen wurden.

Der Rechnungshof empfahl, den Bestand an liquiden Mitteln zugunsten des Landeshaushaltes zu reduzieren, indem die pauschale Investitionsförderung nach dem KHG ausgesetzt oder reduziert wird und größere Investitionen nicht mehr im Voraus, sondern erst nach Fertigstellung finanziert werden. Des Weiteren sollten Kreditaufnahmen nur mit Zustimmung des Landtags möglich sein und die Zentren für Psychiatrie 2018 und 2019 keine Zuschüsse zum Abbau der impliziten Verschuldung erhalten.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, dass über die Höhe der Investitionsförderung unter Berücksichtigung der Bedarfslage entschieden werden sollte. Ferner sollte die Förderung größerer Investitionen mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 auf Verpflichtungsermächtigungen umgestellt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die Zentren für Psychiatrie für die Jahre 2020 bis 2023 einen Investitionsbedarf von 560 Mio. Euro dargelegt hätten. Die Fördermittel seien deshalb 2020 auf rd. 48 Mio. Euro und 2021 auf rd. 66 Mio. Euro erhöht worden. Des Weiteren sei mit der Einführung von Verpflichtungsermächtigungen im Doppelhaushalt 2020/2021 eine verlässliche Planungssicherheit für die Durchführung von großen Investitionsvorhaben etabliert worden. Dadurch sei in künftigen Jahren eine größere Transparenz der begonnenen Projekte gewährleistet.

Parlamentarische Erledigung

Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag am 03.05.2022 berichtet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 17.05.2022