Zuschüsse für den Einsatz und die Weiterbildung von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen
Der Einsatz einer Dorfhelferin, eines Betriebshelfers oder einer Betriebshelferin wird gefördert, wenn in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Haushalt eine Hauptarbeitskraft infolge von Tod, Unfall oder Krankheit ausfällt und die Sozialversicherung nicht mehr leistet. Dadurch sollen längerfristige Notlagen überbrückt werden. Darüber hinaus werden Weiterbildungsmaßnahmen der Einsatzkräfte bezuschusst.
Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass Einsätze in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten stark zurückgegangen sind. Während früher überwiegend landwirtschaftliche Einsätze gefördert wurden, entfiel zum Zeitpunkt der Untersuchung des Rechnungshofs der wesentliche Teil der Fördermittel auf Weiterbildungsmaßnahmen.
Die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Dorfhelferinnen- und Betriebshelfereinrichtungen hatten ihren Einsatzschwerpunkt auf private Haushalte verlagert. Ihre Weiterbildungsmaßnahmen waren meist nicht speziell auf den Einsatz in der Landwirtschaft ausgerichtet. Vielmehr betrafen sie hauptsächlich Einsätze in privaten Haushalten. Aufgrund des hohen Anteils an Einsätzen außerhalb der Landwirtschaft war die Förderung der gesamten Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr durch den ursprünglichen Zweck des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes gedeckt. Zudem wurden andere Familienpflege- und Dorfhilfedienste benachteiligt, da diese selbst für eine angemessene Weiterbildung sorgen müssen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, zu prüfen, ob die Förderung nach § 14 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) noch gerechtfertigt ist. Zudem sollten das Kurrikulum und die Förderkriterien überprüft und an die aktuelle Situation im ländlichen Raum angepasst werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass § 14 LLG zum 01.01.2020 aktualisiert wurde und dadurch der Rechtsanspruch auf Förderung nur noch dem Grunde und nicht mehr der Höhe nach gesetzlich begründet sei. Die Förderung sei zudem gerechtfertigt, da damit sichergestellt werde, dass Dorfhelferinnen konkret im Bereich Landwirtschaft und in den damit verbundenen Bereichen weitergebildet werden können. Ob dies bei Einzelpersonen zu 100 Prozent der Fall sei, oder ob die Mittel für die Weiterbildung im Sozialressort ausgewiesen werden müssten, sei nur von akademischem Interesse.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 25.06.2020 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung ist den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht gefolgt. Das Ziel einer bedarfsgerechten Weiterbildungsförderung wurde nicht erreicht.