Polizeiausbildung effizienter gestalten

Denkschrift 2018, Beitrag Nr. 6 (Kapitel 0317)

Der Rechnungshof zeigte Ineffizienzen der Polizeiausbildung auf. Diese resultierten besonders aus der vermehrten Einstellung von Abiturienten in den mittleren Dienst und dem einheitlichen Studiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.

Einstellungsvoraussetzung für Polizeimeisteranwärter ist die mittlere Reife. Drei Viertel aller Polizeimeisteranwärter der letzten Jahre hatten aber einen höheren Schulabschluss. Für Polizisten im mittleren Dienst besteht die Möglichkeit, über ein zweieinhalbjähriges Studium an der Hochschule für Polizei in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Abiturienten, die im mittleren Dienst beginnen und später aufsteigen, sind dann insgesamt fünf Jahre an Ausbildungsabschnitte gebunden.

2018 wurde nur jeder dritte Anwärter direkt in den gehobenen Dienst eingestellt, obwohl die Polizei zu diesem Zeitpunkt über deutlich mehr Stellen des gehobenen als des mittleren Dienstes verfügte (60:40). Direkteinsteiger in den gehobenen Dienst absolvieren einen dreijährigen Bachelorstudiengang und davor eine neunmonatige Vorausbildung. Sie sind folglich 15 Monate weniger in Ausbildung.

Der Rechnungshof empfahl, das Bachelorstudium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wirtschaftlicher zu gestalten. Hierzu müsste insbesondere ein separater Studiengang eingerichtet werden, der sich nur an bewährte Polizisten richtet. Bei der Konzeption der Studiengänge für Direkteinsteiger und für den Aufstieg sollten Inhalt und Dauer angepasst werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, das Einstellungsverhältnis zwischen Anwärtern für den mittleren und gehobenen Dienst stärker an der Stellenstruktur im Polizeivollzugsdienst auszurichten. Darüber hinaus sollte das Studium der Aufstiegsbeamten von dem der Polizeikommissaranwärter getrennt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob wesentliche Ausbildungsinhalte der Vorausbildung in das Bachelorstudium der Polizeikommissaranwärter integriert werden können. Das Aufstiegsstudium für bewährte Polizisten sollte zudem um bis zu zwei Semester reduziert werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass sie eine eignungsgerechte Einstellung der Bewerber anstrebe. Dies sei schon dadurch sichtbar, dass der Anteil der Polizeikommissaranwärter an allen Einstellungen 2020 bereits bei 41% läge und weiter steigen solle. Die Studienreform, mit der ein verwendungsorientiertes Studium für Direkteinsteiger und ein erfahrungsbasiertes Studium als Aufstiegsstudiengang eingeführt werden soll, würde 2021 mit der Akkreditierung abgeschlossen. Eine Prüfung, ob Inhalte der Vorausbildung in das verwendungsorientierte Studium integriert werden könnten, sei bei dieser Studienreform nicht leistbar gewesen und für die 2025 geplante Evaluation vorgesehen. Das erfahrungsbasierte Studium solle weiterhin ein sechssemestriges Bachelorstudium sein. Durch die Anrechnung bereits gewonnener Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausbildung und der praktischen Dienstzeit im mittleren Polizeivollzugsdienst seien zukünftig aber nur noch drei Theoriesemester an der HfPolBW zu absolvieren.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 04.02.2021 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Das Ziel, die Polizeiausbildung effizienter zu gestalten, ist vor allem durch die Trennung der Studiengänge erreicht worden. Die Anrechnung von Ausbildungs- und Dienstzeiten beim Aufstiegsstudium trägt zudem dazu bei, dieses deutlich zu straffen.

Letzte Änderung dieses Artikels: 25.05.2021