Schuldenbremse

Denkschrift 2018, Beitrag Nr. 4

Bis einschließlich 2019 durfte Baden-Württemberg nach der Übergangsregelung zur Schuldenbremse grundsätzlich noch neue Schulden aufnehmen. Für 2017 war das Land wegen der hohen Steuereinnahmen erstmals schon bei der Aufstellung des Haushalts verpflichtet, Schulden zu tilgen. Im Staatshaushaltsplan 2017 wurde der Abbau von 411 Mio. Euro an impliziter Verschuldung etatisiert und im Ist vollzogen. Davon wurden 227 Mio. Euro einer Rücklage für Maßnahmen zum Abbau der impliziten Verschuldung zugeführt. Bereits diese Zuführung stellt nach der Rechtslage einen Abbau der impliziten Verschuldung dar.

Im Haushaltsvollzug 2017 hat die Landesregierung für konkrete Sanierungsmaßnahmen mit 119 Mio. Euro nur die Hälfte der Rücklagenmittel wieder entnommen. Der Rechnungshof hat die Verwendung dieser Mittel geprüft.

Im Bereich der Erhaltung von Landesstraßen wurde von 70 Mio. Euro an zusätzlichen Sanierungsmitteln nur ein Teil zum Abbau des Sanierungsstaus bei den Landesstraßen verwendet. Nach Mitteilung des Verkehrsministeriums sind für zusätzliche Erhaltungsmaßnahmen nur 39 Mio. Euro abgeflossen. Mehr als ein Drittel des für die Erhaltung von Landesstraßen verfügbaren Gesamtbudgets von 150 Mio. Euro sind über Deckungsfähigkeiten in andere Bereiche geflossen.

Für Dienstleistungen Dritter zur Planung, Bauüberwachung und Ausführung von Straßenbauvorhaben wurden im Verkehrsressort zusätzlich 20 Mio. Euro aus der Rücklage bereitgestellt. Allerdings wurden lediglich 14 Prozent der dort insgesamt verfügbaren Mittel für den Landesstraßenbau verwendet. Aus Sicht des Rechnungshofs konnte die Verstärkung des Planungstitels - der hauptsächlich die Planung und Bauüberwachung von Bundesfernstraßen finanziert - nicht als Tilgung der impliziten Landesverschuldung angesehen werden.

Der Rechnungshof empfahl, die Tilgungsmaßnahmen in der Haushaltsrechnung darzustellen und dem Landtag jährlich über die finanzierten Einzelmaßnahmen zu berichten. Künftig sollte die vollständige Verwendung der etatisierten Straßenbaumittel im Vollzug sichergestellt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die im Haushaltsvollzug umgesetzten Maßnahmen zur Erfüllung der Tilgungsverpflichtung jährlich in der Haushaltsrechnung des Landes nachzuweisen und dem Landtag über die aus der Rücklage finanzierten Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die aufgewendeten Mittel im Einzelnen zu berichten. Baumaßnahmen mit Gesamtbaukosten unter 2 Mio. Euro können zusammengefasst werden.


Künftig sollte im Straßenbau eine möglichst vollständige Verwendung der etatisierten Erhaltungsmittel angestrebt werden. Zudem sollten im Doppelhaushalt 2020/21 die Ansätze entsprechend angepasst werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Übersichten über die Entnahmen aus der Rücklage 2017 und 2018 vorlägen. In 2019 sei beabsichtigt, Erhaltungsmittel vollständig abfließen zu lassen. Im Doppelhaushalt 2020/21 solle der Planansatz für die Erhaltung auf 142 Mio. Euro erhöht werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 12.03.2020 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die vorgelegten Übersichten bieten einen guten Überblick über die zum Abbau der impliziten Verschuldung umgesetzten Maßnahmen. Die zweckentsprechende Verwendung der etatisierten Erhaltungsmittel im Straßenbau sollte auch in den kommenden Jahren angestrebt werden.

Weitere Behandlung

Gemäß Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2019 hat die Landesregierung nach Abschluss jedes Haushaltsjahres dem Landtag über die aus der Rücklage für Maßnahmen im Sinne des § 1 Absatz 3 der VO zu § 18 Landeshaushaltsordnung finanzierten Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die dafür jeweils aufgewendeten Mittel im Einzelnen zu berichten.

Letzte Änderung dieses Artikels: 22.04.2022