Wasserrechtliche Gestattungen bei der Planung von Ersatzbrücken an Landes- und Bundesstraßen

Denkschrift 2017, Beitrag Nr. 16 (Kapitel 1304)

Die Straßenbauverwaltung muss Ersatzbrücken an Straßen planen, wenn das vorhandene Bauwerk aus bautechnischen- und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr instand gesetzt werden kann. Falls es sich um eine Brücke über ein Gewässer handelt, muss die Planung für einen Neubau oder ein Provisorium die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Gestattung erfüllen. Die wasserrechtlichen Gestattungen werden von den unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen erteilt. Liegt die Ersatzbrücke in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet, bedarf es zusätzlich der Zulassung durch die Kommune.

Nach Ansicht des Rechnungshofs versäumte es die Straßenbauverwaltung, in der frühen Planungsphase die wasserrechtlichen Anforderungen an die Ersatzbrücken einzubeziehen. Die Abstimmung mit den Wasserbehörden und den betroffenen Kommunen war häufig unzureichend. Daneben versäumte die Straßenbauverwaltung, bei der Planung die vorhandenen wasserwirtschaftlichen Daten ausreichend zu berücksichtigen.

Der Rechnungshof forderte, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Straßenbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung zu verbessern, da ohne integriertes Planen und Bauen die Brückenbauwerke nicht zügig und wirtschaftlich realisiert werden könnten.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, bei Brückenbauwerken integrierte Planungen durchzuführen. Die Zusammenarbeit von Straßenbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung sollte bereits in der frühen Planungsphase beginnen. Ferner sollte eine Arbeitshilfe entwickelt werden, die ein einheitliches Verwaltungshandeln in Baden-Württemberg sicherstellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßen-bau- und Wasserwirtschaftsverwaltung sollten fachübergreifend geschult werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass im Mai 2018 entschieden worden sei, den Vorentwurf einer Arbeitshilfe zu entwickeln. Die Arbeitshilfe solle bei einem Workshop in der Straßenbau- und der Wasserwirtschaftsverwaltung vorgestellt werden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse seien Grundlage des anschließend zu erstellenden Schulungskonzepts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Verwaltungen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 19.07.2018 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs für eine verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit und für ein integriertes Planen wurden von Verkehrs- und Umweltministerium aufgegriffen. Die ersten Umsetzungsschritte sind erfolgt. Eine Arbeitshilfe sowie ein Schulungskonzept sollen im Laufe der kommenden Monate entwickelt werden.

Letzte Änderung dieses Artikels: 18.07.2019