Schuldenbremse

Denkschrift 2017, Beitrag Nr. 4

Ab 2020 muss Baden-Württemberg die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbindlich einhalten. In der Übergangszeit bis 2019 kann das Land - in engen Grenzen - nach § 18 Landeshaushaltsordnung und der zugehörigen Verordnung weiterhin Kredite aufnehmen. Die jeweils zulässige Kreditaufnahme wird jährlich als Ex-ante-Wert vor Beginn des Haushaltsjahres und in einer Nachbetrachtung als Ex-post-Wert aufgrund der Ist-Ergebnisse ermittelt.

2016 betrug die zulässige Kreditaufnahme ex-ante 488 Mio. Euro. Bereits im Urhaushalt war jedoch eine Nullverschuldung festgelegt worden. Da im Haushaltsvollzug die Steuereinnahmen höher als erwartet waren, ergab sich im Rückblick - also ex-post - eine rechnerische Tilgungsverpflichtung von 589 Mio. Euro. Dieser Betrag wurde auf das sogenannte Kontrollkonto gebucht.

Zum 01.01.2017 hat die Landesregierung den Rechtsrahmen geändert. Seitdem kann das Land eine bestehende Tilgungsverpflichtung außer durch die Tilgung von Kreditmarktschulden auch durch den Abbau der sogenannten impliziten Verschuldung erfüllen. Der Rechnungshof hatte diese Änderung der Übergangsregelung im Grundsatz mitgetragen, allerdings im Detail Nachsteuerungsbedarf gesehen. Insbesondere war er der Auffassung, dass der Abbau der impliziten Verschuldung auf den Bereich des Landes zu beschränken ist. Außerdem sollte bei der Bildung von Rücklagen zum Zweck des Abbaus des Sanierungsstaus ein konkretes Sanierungsprogramm hinterlegt und zeitnah abgearbeitet werden.

Für 2017 erwartete die Landesregierung bereits auf Basis der Ex-ante-Betrachtung eine Tilgungsverpflichtung. Im Staatshaushaltplan 2017 wurde deshalb der Abbau von 411 Mio. Euro an impliziter Verschuldung etatisiert. Auch in den folgenden Jahren bis zumindest 2019 wurde nach der Mittelfristigen Finanzplanung jeweils eine Tilgungsverpflichtung erwartet.

Parlamentarische Behandlung und Erledigung

Der Landtag hat von der Mitteilung des Rechnungshofs Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 28.02.2018 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 18.07.2018