Bau- und Gebäudemanagement bei den Zentren für Psychiatrie
Die sieben Zentren für Psychiatrie (ZfP) sind selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts und erhalten vom Land jährlich überschlägig 30 Mio. Euro für Baumaßnahmen in eigener Zuständigkeit.
Der Rechnungshof prüfte landesweit 18 große Baumaßnahmen der letzten Jahre und stellte fest, dass die Prozesse im Baumanagement mehrerer ZfP optimiert werden sollten. Bei sieben Baumaßnahmen wurden die Schwellenwerte des europäischen Vergaberechts nicht beachtet. Auch den nationalen Regelungen wie beispielsweise der VOB wurde regelmäßig unzureichend Beachtung geschenkt.
Einsparungen könnten erschlossen werden, wenn Gaslieferungen bzw. Wartungsleistungen an mehreren Standorten gebündelt ausgeschrieben und dem Wettbewerb unterstellt würden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht sicherzustellen, dass die Zentren für Psychiatrie Vergabeverfahren rechtskonform durchführen und ihr Personal stetig fort- und weiterbilden. Außerdem wurden die Zentren für Psychiatrie beauftragt, die gemeinsame Ausschreibung von Gaslieferungen und Wartungsleistungen durch zwei oder mehrere Zentren für Psychiatrie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Zentren für Psychiatrie (ZfP) die bestehenden Beschaffungs- und Vergabeverfahren überprüft, miteinander abgestimmt und verbessert hätten. Zudem hätten sie eine ständige übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die kontinuierlich das Vergabeverfahren aktualisiere und sich verändernde rechtliche Vorgaben anpasse. Alle ZfP würden nun elektronische Verfahren einsetzen. Die ZfP hätten die Strukturen und Besetzungen der jeweiligen Bau- und Technikabteilungen hinsichtlich des für Gebäudemanagement und Vergabeverfahren zuständigen Personals überprüft. Restrukturierungen seien vorgenommen und das Personal aufgestockt worden. Es seien bereits 18 Teilnehmende aus den ZfP im Vergaberecht geschult worden. Die Arbeitsgruppe der ZfP habe sich bezüglich der Energiebeschaffung durch das Finanzministerium Baden-Württemberg beraten lassen. Die ZfP Calw, Emmendingen, Reichenau und Südwürttemberg hätten sich zu einer gemeinsamen Gasausschreibung entschlossen. Die Ausschreibung solle noch in 2018 erfolgen. Die ZfP Weinsberg, Winnenden und Wiesloch seien bereits seit 2004 gemeinsam mit der Fernwärmegesellschaft Baden-Württemberg mbH (FBW) Gesellschafter der Energie Weissenhof GmbH (EWG). Die Strom-, Wasser- und Wärmeversorgungsanlagen dieser drei ZfP würden von der EWG langfristig gepachtet. Hinsichtlich Energieeinsparung und Energiepreisverhandlungen könnten gute Erfolge nachgewiesen werden. Auch hier solle entsprechend dem vom Finanzministerium dargestellten Beschaffungsprozess eine gemeinsame Gasausschreibung erfolgen. Da die derzeitigen Lieferverträge noch bis Ende 2019 liefen, bezögen sich diese erst auf die Zeit ab 2020. Grundsätzlich würde eine gemeinsame Ausschreibung von Wartungsleistungen bei den ZfP dadurch erschwert, dass sich technische Anlagen und elektrische Geräte hinsichtlich ihres jeweiligen Alters, ihrer Bauart und des jeweiligen Herstellers, Fabrikats bzw. Modells etc. erheblich unterschieden. Nicht außer Acht gelassen werden dürfe die Tatsache, dass bei Neubeschaffungen unterschiedlichster Geräte und Anlagen aufgrund der damit verbundenen Gewährleistungspflichten sinnvollerweise Wartung und Instandhaltung oft Hand in Hand gingen. Dennoch hätten sich die ZfP entschlossen, die Wartung der Aufzugsanlagen als Pilotprojekt zentral auszuschreiben. Vorbereitend seien bereits die notwendigen Informationen zu den Aufzügen an allen Standorten hinsichtlich Hersteller, Baujahr, derzeitiger Wartungskosten, Laufzeiten bestehender Wartungsverträge, etc. erfasst worden. Im Bereich der Wartung von Wärmeversorgungsanlagen sowie der Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen werde derzeit geprüft, inwieweit bei einer gemeinsamen Ausschreibung Vorteile zu erzielen seien.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 08.03.2018 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung entspricht weitestgehend den Empfehlungen des Rechnungshofs.