Gutachten und Beratungsleistungen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
Der Rechnungshof stellte beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Vergabe von Beratungsleistungen Defizite bei der Wirtschaftlichkeit der Fremdvergabe, der Vergabepraxis und insbesondere beim Projektcontrolling fest.
Zu den Kernaufgaben der Ministerialverwaltung gehört, dass rechtliche Sachverhalte eigenständig bearbeitet und bewertet werden. Darauf basierend spiegeln sich die Kompetenzen des Personals wider. Gleichwohl ließ das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Kernaufgaben in erheblichem Umfang von Externen gegen Entgelt durchführen. So ließ sich das Ministerium beispielsweise hinsichtlich einer Ausweitung der Umweltzonen und bei der Vergabe einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Straßenbauverwaltung von externem Sachverstand gegen Entgelt unterstützen.
Die öffentliche Verwaltung muss beim Einkauf von Beratungsleistungen vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben beachten. Die Verwaltung hat daher transparent vorzugehen und die wirtschaftlichste Lösung anzustreben; d. h., Aufträge sind insbesondere im Wettbewerb zu vergeben und alle Bieter sind gleich zu behandeln. Der Rechnungshof stellte fest, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur durch mehrere Direktvergaben und bei einem förmlichen Vergabeverfahren diese Vorgaben vernachlässigt hat. Daher konnte nicht schlüssig dargelegt werden, ob bei den Vergaben die wirtschaftlichsten Lösungen erzielt wurden.
In vielen Fällen war das Projektcontrolling des Ministeriums lückenhaft und nicht zielführend. Es lieferte keine steuerungsrelevanten Informationen und bot keine Erkenntnisse, um Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und gegensteuern zu können. So nahm das Ministerium häufig ohne Beanstandungen hin, dass ein Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkam. Abgerufene Beratungskontingente überwachte das Ministerium ferner nicht.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur installierte 2015 ein Projektcontrolling und führte ein verbindliches Vergabeverfahren ein.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur seine Kernaufgaben grundsätzlich ohne externe Beratung erledigt. Ferner sollte es seine neu eingeführten vergaberechtlichen und haushaltsrechtlichen Leitprinzipien sowie sein neues Projektcontrolling konsequent anwenden.
Reaktion der Landesregierung
Mittels eines verbindlichen Prüfrasters stelle das Verkehrsministerium zwischenzeitlich sicher, dass die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit externer Beratungsleistungen geprüft sowie die relevanten Vergabevorschriften beachtet werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 09.03.2017 beendet