Schwimm- und Sporthalle des Bildungszentrums Schwäbisch Gmünd
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe betreibt in Schwäbisch Gmünd ein Bildungszentrum für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Finanzverwaltung. Die Gebäude wurden vom Land Anfang der Sechzigerjahre als Staatliches Aufbaugymnasium mit Internat für Mädchen errichtet. Zur Gesamtanlage gehört auch eine Schwimm- und Sporthalle. Die Baukonstruktion sowie die Gebäudetechnik und Ausstattung der Schwimm- und Sporthalle befanden sich überwiegend auf dem Stand des Baujahrs.
Der Rechnungshof stellte fest, dass das Gebäude weder den heutigen brandschutztechnischen und energetischen Anforderungen entsprach noch behindertengerecht war. Für den weiteren Betrieb wären umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig gewesen. Die zuletzt geschätzten Kosten betrugen hierfür mehr als 370.000 Euro. Mit wesentlich höheren Kosten war zu rechnen, da ungeklärt war, in welchem Umfang Chlorwasser Schäden in der Betonkonstruktion der Schwimmhalle verursachte und ob Chlorgas in der Beton-Röhrendecke bereits eine Korrosion der Bewehrung auslöste. Zudem war unklar, welche Kosten für weitere notwendige Brandschutzmaßnahmen und für eine erforderliche energetische Sanierung entstehen. 2013 betrugen die Bewirtschaftungskosten nach Berechnungen des Rechnungshofs mehr als 135.000 Euro. Diesen standen jährliche Einnahmen aus der Vermietung von 10.000 Euro gegenüber. Die Schwimm- und Sporthalle dient nahezu ausschließlich der privaten Freizeitgestaltung oder kommunalen Zwecken. Für den Betrieb der Schwimm- und Sporthalle bestand aus Landessicht kein Bedarf.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, den Betrieb der Schwimmhalle einzustellen sowie die wirtschaftlichste Lösung für die Verwendung des Gebäudes zu ermitteln und im Rahmen eines Gesamtkonzeptes dazustellen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, der Betrieb der Schwimmhalle sei am 30.07.2015 eingestellt worden. Ihre Umnutzung sei bis auf weiteres nicht vorgesehen. Die wirtschaftlichste Lösung für die Verwendung des Gebäudes sei, die Sanierung und die bisherige Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle durch das Bildungszentrum fortzuführen.
Das gesamte Gebäudeensemble sei im Mai 2015 unter Denkmalschutz gestellt worden. Ein Abriss des Gebäudes sei deshalb grundsätzlich nicht möglich. Bei einer Veräußerung sei davon auszugehen, dass sich aufgrund der geringen Nachfrage die Erzielung eines angemessenen Verkaufspreises schwierig gestalten würde. Wegen der Denkmaleigenschaft und den besonderen örtlichen Gegebenheiten würden sich die Verkaufschancen und der mögliche Erlös zusätzlich mindern.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 21.07.2016 beendet.