Folgekosten von Gesetzen transparent machen
Finanzielle Auswirkungen von Gesetzesentwürfen sind in der Gesetzesbegründung darzustellen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in der Landeshaushaltsordnung und in der „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen“ zu finden. Nach der Verwaltungsvorschrift und den Richtlinien dazu sind die Folgekosten von Gesetzen in den Gesetzentwürfen soweit wie möglich entsprechend der Tabellenvorlage in der Verwaltungsvorschrift darzustellen und gegebenenfalls im Text näher zu erläutern. Zusätzlich sieht sie eine „Regelungsfolgenabschätzung“ und eine „Nachhaltigkeitsprüfung“ vor.
Der Rechnungshof untersuchte 104 Gesetzentwürfe im Zeitraum Januar 2011 bis März 2015. In 97 Gesetzentwürfen gab es eine Aussage zu den Folgekosten. Allerdings enthielten nur zwei davon eine differenzierte Darstellung der finanziellen Folgen, wie es die Richtlinien vorgeben. Ergänzend zur Auswertung betrachtete der Rechnungshof exemplarisch einige Gesetzentwürfe näher.
Der Rechnungshof empfahl, dass bei einem Gesetzentwurf die erkennbaren Kosten für die öffentlichen Haushalte stets beziffert werden müssen. Dies gelte in besonderem Maße für Personalkosten. Für alle strukturell wirkenden Ausgabenerhöhungen sei die in den Richtlinien vorgesehene Tabelle zu verwenden. Wenn die genauen Kosten eines Gesetzes vom Grad der Inanspruchnahme eines neuen Rechtsanspruchs abhängen, sollten Modellrechnungen erstellt werden, die ein realistisches Kostenszenario darlegen. Ziehe ein Gesetz investive Maßnahmen nach sich, seien deren Kosten zu schätzen und zu beziffern.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,
1. die Empfehlungen des Rechnungshofs bezüglich der Darstellung der Folgekosten für die öffentlichen Haushalte in Gesetzesentwürfen zu beachten;
2. die in der Verwaltungsvorschrift Regelung enthaltene Tabelle soweit wie möglich zu verwenden oder die Kosten in einer anderen nach der Verwaltungsvorschrift Regelung zulässigen Form darzustellen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat sich den Empfehlungen des Rechnungshofs angeschlossen. Sie hat die Ressorts dazu angehalten, die zu erwartenden Folgekosten darzustellen. Die Ressorts haben hierzu individuelle Lösungen getroffen. Zusätzlich legt die Stelle für Bürokratieabbau ein besonderes Augenmerk darauf, ob die enthaltene Darstellung der Folgekosten den Empfehlungen des Rechnungshofs genügt.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 09.03.2017 beendet.