Rechte und Pflichten des Landes als Anteilseigner der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Sonderbericht vom 29.09.2015 (Kapitel 0620)

Der Rechnungshof stellte fest, dass dem Land wegen der rechnerischen Anteilsquote von 51,23 Prozent bei der EnBW die besonderen Informations- und Kontrollrechte der öffentlichen Hand zustehen, §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätze-gesetz des Bundes. Er forderte das Ministerium für Finanzen deshalb auf, von der EnBW zu verlangen, dass die jährliche Abschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erweitert wird. Außerdem sollte sich das Land für Unterrichtungs-rechte des Rechnungshofs bei der EnBW und ihren Beteiligungsgesellschaften einsetzen.

Der Rechnungshof forderte zudem, die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den Verwaltungsvorschriften hierzu umzusetzen. Er empfahl insbesondere Zustimmungsvorbehalte des Landes anzustreben, wenn Beteiligungen der EnBW gravierend verändert werden. Außerdem empfahl der Rechnungshof sicherstellen, dass das Land - zumindest bei wichtigen EnBW-Beteiligungen - durch Sitze im Aufsichtsrat angemessenen Einfluss erhält. Schließlich sollte darauf hingewirkt werden, dass alle Beteiligungsunternehmen der EnBW die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften bei der Rechnungslegung und Prüfung anwenden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, auf angemessene Einwirkungs- und Informationsrechte des Landes bei Tochtergesellschaften der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hinzuwirken, soweit ihr dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung teilte mit, bei zwei wesentlichen Tochtergesellschaften der EnBW, der Netze BW GmbH und der VNG Verbundnetz Gas AG, seien Landesvertreter in den Aufsichtsrat entsandt worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.11.2016 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 21.12.2016