Kommission für geschichtliche Landeskunde

Denkschrift 2012, Beitrag Nr. 29 (Kapitel 1495)

Der Rechnungshof prüfte 2011 die Kommission für geschichtliche Landeskunde. Er lobte die wissenschaftliche Arbeit der Kommission. Er sah jedoch Verbesserungspotenziale bei der Abgrenzung der Aufgaben und der Wahrnehmung der Verwaltungstätigkeiten und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Diese war unzureichend. Die Kommission und ihre Arbeit wurden bislang von der Landesregierung und der allgemeinen Öffentlichkeit zu wenig wahrgenommen. Der Rechnungshof schlug vor, die Aufgabenabgrenzung insbesondere im Verhältnis zur Landesarchivverwaltung und zur Württembergischen Landesbibliothek zu prüfen und neu zu definieren. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte intensiviert und die Zusammenarbeit der Kommission und des Wissenschaftsministeriums verbessert werden. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass für landesgeschichtliche Forschungen mehr Projektmittel zur Verfügung stehen, mit denen Forschungsarbeiten und Dissertationen auf dem Gebiet der baden-württembergischen Landesgeschichte finanziert werden können.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Aufgabenabgrenzung zwischen der Kommission für geschichtliche Landeskunde, der Württembergischen Landesbibliothek und der Landesarchivverwaltung entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs zu überprüfen, die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission für geschichtliche Landeskunde zu intensivieren und darauf hinzuwirken, dass für wissenschaftliche Arbeiten zur baden-württem­bergischen Landesgeschichte mehr Projektmittel zur Verfügung stehen

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die für die Landesbibliographie eingesetzten Ressourcen an die Württembergische Landesbibliothek übertragen werden sollen. Die Zweckbindung werde sie sicherstellen. Die Aufgabenabgrenzung zwischen der Kommission und dem Landesarchiv halte sie für sachgerecht. Es sei nicht erkennbar, durch die Übertragung welcher Aufgaben weitere Einsparungen möglich seien. Eine Übertragung der Betreuung von Bibliothek und Schriftentausch laufe der Empfehlung des Rechnungshofs zuwider, die Öffentlichkeitsarbeit der Kommission und ihre Sichtbarkeit zu intensivieren, und widerspräche der funktionalen Aufgabentrennung. Auch ergäbe sich daraus keine Einsparung für den Landeshaushalt. Über den Umfang der Öffentlichkeitsarbeit entscheide die Kommission im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrags. Das Wissenschaftsministerium werde die Kommission hierbei unterstützen. Beim Beantragen von Forschungs- und Fördermitteln müssten die Vorgaben und Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 30.01.2014 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Aufgabenabgrenzung werden teilweise umgesetzt.