Internationale Bodensee-Hochschule
Die Internationale Bodensee-Hochschule ist ein Verbund von 29 Universitäten und Hochschulen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die Hochschule verfügt über einen Etat von jährlich 645.000 Euro sowie weitere 250.000 Euro zur Kofinanzierung von EU-Projekten. Ein Drittel des Zuschussbedarfs leistet das Land Baden-Württemberg. Der Rechnungshof stellte Defizite im Fördercontrolling fest und identifizierte in erheblichem Umfang Ausgaben, die entweder gegen die Regeln der Internationalen Bodensee-Hochschule verstießen oder unwirtschaftlich waren oder keinen nachhaltigen Erfolg hatten. Er empfahl deshalb, das jährliche Budget der Internationalen Bodensee-Hochschule um mindestens 25 Prozent zu reduzieren, das Fördercontrolling zu verbessern und die Qualität der geförderten Projekte effektiver zu sichern. Außerdem regte er an, die personelle Ausstattung der Geschäftsstelle um eine Stelle zu reduzieren.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, in Abstimmung mit den anderen Mitgliedern der Internationalen Bodensee-Konferenz darauf hinzuwirken, dass ein wirksames Fördercontrolling installiert und die Qualität der laufenden Projekte gesichert wird. In der zweiten Förderperiode unzulässig oder unwirtschaftlich ausgegebene Projektmittel sollten zurückgefordert werden. Geprüft werden sollte, ob auf dieser Grundlage das jährliche Budget reduziert werden kann, ohne die Ziele und die Identität der Internationalen Bodensee-Hochschule zu gefährden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass für die Projekte der Internationalen Bodensee-Hochschule neue Qualitätssicherungssysteme eingeführt wurden. So sei ein Kennzahlenset für einen auf Indikatoren gestützten Rechenschaftsbericht 2011 erstmals vorgelegt worden. Zudem wurde ein detailliertes Abrechnungsverfahren für die Anrechnung von Personenhonoraren in den einzelnen Projekten geschaffen. Sowohl die zuständige Kommission der Internationalen Bodensee-Konferenz als auch das Wissenschaftsministerium lehnen ab, Projektmittel zurückzufordern. Im Juli 2013 hat die Landesregierung berichtet, der Hochschule stehe von 2014 bis 2017 ein gleichbleibendes Budget von jährlich 750.000 Euro zur Verfügung, an dem sich das Land weiterhin mit 286.000 Euro beteilige. Eine mögliche Verlängerung ab 2018 soll auf der Basis einer Stärken-/Schwächen-/Chancen-/Risiken-Analyse neu verhandelt werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 10.10.2013 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden teilweise umgesetzt. So wurden für die künftigen Projekte der Bodensee-Hochschule Qualitätssicherungssysteme eingeführt und das Budget der Einrichtung (wie auch der Anteil des Landes) bis 2017 auf einen jährlich gleichbleibenden Betrag gedeckelt. Eine Rückforderung unzulässig oder unwirtschaftlich ausgegebener Projektmittel konnte hingegen nicht erreicht werden.