Organisation und Arbeitsweise der Betriebsprüfungsstellen

Denkschrift 2010 Beitrag Nr. 19 (Kapitel 1201)

Die Betriebsprüfungs-Hauptstellen sind zuständig für Groß- und Mittelbetriebe einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, die Zentrale Konzernprüfung für die größten Betriebe und Konzerne ab einem Umsatz von 500 Mio. Euro. Die Prüfer erzielten 2008 Mehrsteuern von über 2,2 Mrd. Euro. Die Betriebsprüfungsstellen brachten dem Fiskus damit das 7,4-fache dessen ein, was sie an Kosten verursachten. Zum 01.01.2010 waren dort 65 Stellen unbesetzt. Bei den Großbetrieben konnten die Prüfungsintervalle in den vergangenen Jahren konstant gehalten werden. Die durchschnittlichen Prüfungsintervalle bei den Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben waren weit von dem Anliegen des Landtags in seinem Beschluss von 1993 entfernt (Landtagsdrucksache 11/3278). Er hatte einen Prüfungsturnus von acht Jahren für Mittelbetriebe und von zehn Jahren für die Klein- und Kleinstbetriebe gefordert.

Nach Auffassung der Finanzkontrolle lassen durchschnittliche Prüfungsintervalle von 13 Jahren bei den Mittelbetrieben daran zweifeln, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung noch gegeben ist. Keinesfalls hinnehmbar sind dabei die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Betriebsprüfungs-Hauptstellen mit einer Bandbreite bis zu 27 Jahren.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Betriebsprüfung weiter zu optimieren. Die erheblichen regionalen Unterschiede bei den Prüfungsfrequenzen sollten vermieden und die Prüfungsverfahren nicht derart verschlankt werden, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefährdet wird.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, der Personalfehlbestand habe reduziert werden können. Des Weiteren seien zusätzliche Personalstellen geschaffen worden. Betriebsprüfungsstellen mit schlechten Prüfungsturnussen im Bereich der Mittelbetriebe seien angewiesen worden, den zusätzlichen Bedarf über Auftragsprüfungen durch die Amtsbetriebsprüfungsstellen der Finanzämter zu decken. Um große regionale Unterschiede bei den Prüfungsturnussen zu vermeiden, seien zudem benachbarte Finanzämter zu sogenannten Turnusgemeinschaften zusammengeschlossen worden. Die Maßnahmen seien insgesamt erfolgreich gewesen. Die Unterstützung durch die Amtsbetriebsprüfungsstellen sei mittlerweile nicht mehr erforderlich und daher eingestellt worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 18.06.2015 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Problematik der regionalen Unterschiede bei den Prüfungsfrequenzen scheint derzeit entschärft. Dennoch sollte sie weiterhin kritisch beobachtet werden. 

Hinsichtlich der von uns beanstandeten Prüfungsturnusse ist die aktuelle Situation allerdings schlechter als zum Zeitpunkt unserer Prüfung. Insoweit kann von einer Verbesserung in diesem Bereich keine Rede sein. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landtags, sich in zwei Jahren über die weitere Entwicklung berichten zu lassen.