Elektronische Zeiterfassung bei der Landespolizei / Arbeitszeit und Zeiterfassung bei der Landespolizei

Denkschrift 2005 Beitrag Nr. 7 (Kapitel 0314) und Denkschrift 2010 Beitrag Nr. 6 (Kapitel 0314)

Der Rechnungshof forderte, dass bei den Polizeidienststellen elektronische Zeiterfassungsgeräte flächendeckend eingeführt werden sollten. Einem Investitionsvolumen von rund 3 Mio. Euro stehen für die manuelle Zeiterfassung eingesetzte Arbeitskapazitäten von rund 4 Mio. Euro gegenüber. Vorteilhaft wäre, wenn in die elektronische Zeiterfassung auch die Verwaltung sonstiger gehalts- und dienstrelevanter Sachverhalte (z. B. Mehrarbeit, Urlaub, Dienst zu ungünstigen Zeiten) integriert würde.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat in mehreren Beschlüssen die Landesregierung ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs zu prüfen, eine Konzeption zur flächendeckenden Ausstattung der Dienststellen der Landespolizei mit elektronischer Zeiterfassung vorzulegen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen und ihm zu berichten.

Reaktion der Landesregierung

In ihren verschiedenen Stellungnahmen hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die elektronische Zeiterfassung landesweit eingeführt werden solle. Sie hat verschiedene Systeme untersucht, ursprünglich avisierte Systeme wieder verworfen und ist nach mehreren Berichten zu dem Ergebnis gelangt, dass nur das SAP-Modul Zeitwirtschaft ohne Schnittstellen in die bei der Landesverwaltung bereits vorhandene und genutzte SAP-Software-Umgebung kostengünstig implementiert werden könne. Nach Abschluss des landesweiten Roll-Out zum 01.04.2015 nehmen über 30.000 Bedienstete der Polizei an der elektronischen Zeiterfassung teil.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 07.05.2015 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen der Finanzkontrolle sind - wenn auch nach sehr langer Zeit - umgesetzt.