Datenübertragung zwischen den Hochschulen und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
Der Rechnungshof forderte in seinen Denkschriften 2001 und 2004 eine elektronische Datenübertragung zwischen den Hochschulen und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung. In einer Nachschauprüfung stellte er fest, dass in 2011 ein unvollständig programmierter Pilotbetrieb für die elektronische Datenübertragung aufgenommen wurde. Die von den Hochschulen elektronisch angelieferten Daten wurden beim Landesamt geprüft und in dessen Bezügeabrechnungssystem erneut erfasst. Der Rechnungshof forderte, diesen Medienbruch zu beseitigen.
Seit 2012 führten die Bezüge zahlenden Stellen von elf Ländern ein Benchmarking durch. Baden-Württemberg trat diesem Vergleichsring 2012 bei. Der Rechnungshof forderte, das Ergebnis des Wirtschaftlichkeitsvergleichs offen zu legen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung zunächst gebeten, die Schnittstelle zwischen den Systemen fertigzustellen, einzuführen und die Datenübernahme beim Landesamt zu automatisieren. Weiter sollte geprüft werden, ob die für Baden-Württemberg ermittelten Kosten des länderübergreifenden Vergleichsrings einem Wirtschaftlichkeitsvergleich standhalten.
Ergänzend wurde die Landesregierung gebeten, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und einzuführen, damit die elektronisch angelieferten Daten nach fachlicher Prüfung ohne erneutes Eingeben in das einheitliche Personalabrechnungssystem übernommen werden. Weiter sollte in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen die Hochschulen dieses medienbruchfrei nutzen könnten. Dabei sollten die besonderen Anforderungen der Hochschulen, wie etwa W-Besoldung, Drittmittelfinanzierung oder besondere Statistiken berücksichtigt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass die Einführung der Schnittstelle weitgehend abgeschlossen sei. 96 Prozent der angelieferten Daten würden jetzt automatisch übernommen. Die Einführung eines einheitlichen Personalverwaltungssystems auch bei den Hochschulen sei geprüft worden. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung hätte einen einmaligen Aufwand von nahezu 7 Mio. Euro und eine Einsparung von 125.000 Euro jährlich ergeben.
Die Landesregierung hat ferner die im länderübergreifenden Vergleichsring für Baden-Württemberg ermittelten Kosten im Einzelnen dargestellt.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den abschließenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 05.02.2015 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Das Ziel einer automatisierten Schnittstelle wurde erreicht. Ein einheitliches Personalverwaltungssystem wurde nicht erreicht. Einer Aufsplitterung von Personalverwaltungssystemen im Hochschulbereich in HIS- und SAP-Hochschulen muss in anderer Weise entgegengewirkt werden.