Förderung einer nachhaltigen Waldwirtschaft

Denkschrift 2014, Beitrag Nr. 15 (Kapitel 0804)

Die Waldbestände sollen ökologisch und ökonomisch leistungsfähiger werden, indem eine nachhaltige Waldwirtschaft gefördert wird. Mit dem Programm wurden 2008 bis 2010 forstliche Maßnahmen mit durchschnittlich 5,5 Mio. Euro gefördert.

Der Rechnungshof analysierte bei seiner Prüfung das forstliche Förderverfahren und ermittelte die Verwaltungskosten. Von den Mitteln entfielen 1 Mio. Euro auf die Förderung der Jungbestandspflege. Die Förderung hatte nahezu keinen Einfluss darauf, dass diese Maßnahme durchgeführt wird. Sie war bei Kommunal- und Großprivatwaldbesitzern bereits Bestandteil der normalen Waldbewirtschaftung. Sie wurde einfach mitgenommen, da sie angeboten wurde.

Der Rechnungshof stellte zudem fest, dass das Förderverfahren Verwaltungskosten von jährlich mehr als 1 Mio. Euro verursachte. Für je 1.000 Euro Fördersumme, die ausbezahlt wurden, entstanden Verwaltungskosten von 229 Euro. Ursache war das vergleichsweise zeitaufwendige Verfahren mit intensiven Kontrollen bei oft niedrigen Förderbeträgen, vielfach unter 500 Euro.

Obwohl Stichproben ausreichend wären, wurden alle Maßnahmen nochmals abschließend in Augenschein genommen. Zusätzlich wurden aus allen Maßnahmen jährlich Vor-Ort-Kontrollen ausgewählt. Lediglich bei den 4 Prozent EU-kofinanzierten Maßnahmen waren diese zusätzlichen Kontrollen vorgeschrieben.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, das Verwaltungsverfahren entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs zu vereinfachen und die Verwaltungskosten auf ein angemessenes Verhältnis zu den Fördermitteln zu senken. Dabei sei die spezielle Zielsetzung der Förderung des Kleinprivatwaldes und die hier vorherrschende kleinteilige Besitzstruktur zu berücksichtigen.

Zudem solle die Förderung von Jungbestandspflegen für Kommunal- und Großprivatwaldbesitzer eingestellt werden.

Reaktion der Landesregierung

Mit der neuen VwV Nachhaltige Waldwirtschaft wurde die Förderung vereinfacht. Maßnahmen mit hoher Antragszahl bei kleinen Förderbeträgen werden nicht mehr EU-kofinanziert und das Verwaltungsverfahren getrennt abgewickelt. Außerdem wurden Kostenpauschalen eingeführt. Durch die Förderung von Gemeinschaftswäldern können die Bewirtschaftungsbedingungen von kleinem Waldbesitz verbessert werden. Die Förderung für Kommunal- und Großprivatwald wurde begrenzt.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.07.2015 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 13.10.2017