Förderung der beruflichen Ausbildung
Land und Bund förderten die Modernisierung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Wege der Mittelstandsförderung mit 75 Prozent der Ausgaben. Der Landesanteil betrug zuletzt jährlich durchschnittlich 1,9 Mio. Euro.
Zu den Fördervoraussetzungen gehörte eine bestimmte Auslastung der Berufsbildungsstätte, die der Bund auf 75 Prozent festgelegt hatte. Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Auslastung war die Zahl der Plätze je Kurs. Dabei wurde jedoch nicht die Zahl der tatsächlich verfügbaren Plätze, sondern nur eine Mindestplatzzahl zugrunde gelegt. Einen weiteren Faktor bildeten die berücksichtigten Jahresstunden, die aus nur 40 Wochen im Jahr berechnet wurden, obwohl die Einrichtungen länger geöffnet waren.
Werden die tatsächlich vorhandenen Werkstattplätze und die tatsächlich genutzten 46 Jahreswochen zugrunde gelegt, ergibt sich eine schlechte Auslastung der Kurse.
Das Ministerium senkte den Landesanteil der Förderung aufgrund der Prüfung von 30 auf 25 Prozent. Über die Belegung der Kurse und somit auch die Grundlagen für die Entscheidung über die Struktur der Angebote fehlten landesweite Daten. Die Bildungsstätten werden in den kommenden Jahren erheblich mehr Förderbedarf für Sanierungen haben. Gleichzeitig ist mit einem weiteren signifikanten Rückgang der Auszubildenden zu rechnen. Deshalb muss landesweit die Auslastung nach Fächern erfasst werden. Danach ist die Weiterentwicklung der Struktur der geförderten Bildungseinrichtungen zu begleiten. Der einzelnen Förderentscheidung sollte auch die tatsächliche Auslastung zugrunde gelegt werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,
1. für die Förderung auch die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer zu berücksichtigen;
2. die tatsächliche Auslastung der Angebote überbetrieblicher Ausbildung landesweit festzustellen, die strukturelle Entwicklung der einzelnen Standorte kritisch zu begleiten und die Ergebnisse dem Landtag fächerbezogen zu berichten.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft habe die Überlegungen des Rechnungshofs zur Änderung der Berechnungspraxis in der Sitzung des zuständigen Bund-Länder-Ausschusses am 10. und 11. Februar 2015 beim Bundesministerium für Bildung und Forschung in Bonn präsentiert. Ergebnis sei, dass künftig als zusätzliches Entscheidungskriterium in unmittelbaren Konkurrenzfällen der Vergleich tatsächlicher Teilnehmerzahlen ergänzend herangezogen werden solle. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verfahre künftig entsprechend. Zusätzlich werde das Ministerium die Teilnehmerzahlen des Jahres 2014 sowie die vorhandenen Kapazitäten abfragen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 29.10.2015 beendet.