Berufliche Schulen und duale Ausbildung

Denkschrift 2014, Beitrag Nr. 8 (Kapitel 0420)

Die Ausbildungsplatzsituation verbesserte sich in den letzten Jahren tendenziell. Daher werden vorgeschaltete Vollzeitbildungsgänge immer weniger benötigt, um die Ausbildungsplatzchancen zu erhöhen oder Leerzeiten zwischen Schule und Ausbildung zu überbrücken. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten der Lehrkräfte je Schüler in den ein- und zweijährigen Berufsfachschulen waren mehr als doppelt so hoch als in der Berufsschule. Ursächlich hierfür war, dass die Berufsfachschulen im Gegensatz zu den Berufsschulen in Vollzeit beschulen.

Die Ausbildungsbetriebe rechneten die in den ein- und zweijährigen Berufsfachschulen vermittelte berufliche Grundbildung nicht durchgängig an. Die gleiche berufliche Grundbildung musste nochmals in der sich anschließenden dualen Ausbildung durchlaufen werden.

Der Rechnungshof empfahl, den unmittelbaren Einstieg der Schülerinnen und Schüler in das duale Ausbildungssystem zu forcieren, bei den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen auf eine Anrechnungspflicht und bei der zweijährigen Berufsfachschulen auf eine angemessene Anrechnung der vermittelten beruflichen Grundbildung hinzuwirken.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,

1. den unmittelbaren Einstieg der Schülerinnen und Schüler in das duale Ausbildungssystem zu forcieren;

2. bei den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen auf eine Anrechnungspflicht hinzuwirken;

3. bei der zweijährigen Berufsfachschule auf eine angemessene Anrechnung der vermittelten beruflichen Grundbildung hinzuwirken.
 

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie habe damit begonnen, den Übergang von der Schule in den Beruf durch eine Systematisierung und Intensivierung der Berufsorientierung an allgemein bildendenden Schulen zu forcieren. Im neuen Bildungsplan solle die Leitperspektive „Berufliche Orientierung“ in allen Fächern und Klassen verankert und ein eigenes Schulfach „Wirtschaft, Berufs- u. Studienorientierung“ geschaffen werden. An den beruflichen Schulen werde eine Ausbildungsvorbereitung angeboten. Die Frage der Anrechnung beruflicher Grundbildung sei im Berufsbildungsgesetz (= Bundesrecht) geregelt. Das Kultusministerium könne deshalb keine Anrechnungspflicht erlassen. Es wirke aber u. a. in Gesprächen mit Kammern darauf hin, dass Anrechnungsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 29.10.2015 beendet.

Letzte Änderung dieses Artikels: 28.01.2016