Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes - Fachförderungen und Staatlicher Hochbau
Der Bund unterstützte mit dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder vom 02.03.2009 zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder mit 10 Mrd. Euro. Damit sollte die festgestellte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewehrt werden. Das Land Baden-Württemberg erhielt 1.237,5 Mio. Euro.
Für die Förderung von Krankenhäusern, städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen, strukturverbessernde Maßnahmen im Ländlichen Raum, Breitbandinfrastrukturen im Ländlichen Raum und Tourismuseinrichtungen der Kommunen und Landkreise wurden 255,6 Mio. Euro verwendet.
Der Rechnungshof prüfte 2011 und 2012 landesweit 125 von 500 geförderten Maßnahmen. Bei der Förderung der Krankenhäuser entsprach das Bewilligungsverfahren nicht dem Beschluss des Ministerrats. Die Zuwendungen für die anderen Fachförderungen wurden von wenigen Ausnahmen abgesehen ordnungsgemäß bewilligt und abgerechnet.
Für Investitionen im Staatlichen Hochbau, dort im Bildungsbereich, waren 193,0 Mio. Euro vorgesehen. Der Rechnungshof prüfte 2010 bis 2012 landesweit 87 von 151 geförderten Maßnahmen.
Die Finanzhilfen wurden für förderfähige Investitionen verwendet. Die geprüften Abrechnungen von Planungs- und Bauleistungen waren weitgehend ordnungsgemäß, die Vergabe überwiegend korrekt.
Der finanzielle Anreiz des Bundes bewirkte hochgerechnet kommunale Investitionen von 650,0 Mio. Euro und staatliche Investitionen von 263,1 Mio. Euro. Man kann davon ausgehen, dass durch die zusätzlichen Investitionen infolge der Finanzhilfen ein konjunktureller Impuls ausgelöst wurde.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Grundlagen der Förderungen und deren Bestimmungen dazu konsequenter einzuhalten. Weiterhin sollte das Land bei Sanierungen und Neubauten die Planung stärker an die Wirtschaftlichkeit ausrichten.
Reaktion der Landesregierung
Parlamentarische Erledigung
Der Beitrag ist noch nicht parlamentarisch erledigt. Die Landesregierung hat dem Landtag am 11.04.2014 berichtet.