[75] Staatliche Kunsthalle Baden-Baden

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 27 (Kapitel 1491)

Der Rechnungshof stellte bei der Prüfung der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden deutliche Defizite in der Verwaltung des Museums und eine unzureichende Aufsicht durch das zuständige Wissenschaftsministerium fest. Die zahlreichen Rechtsverstöße des früheren Museumsleiters führten zu Schadensersatzforderungen des Landes.

Beim Umbau des Museumsgebäudes beachtete die neue Leitung des Museums nicht alle haushaltsrechtlichen Vorgaben. Die Folge waren vermeidbare Mehrausgaben von 37.000 Euro.

Weiter stellte der Rechnungshof fest, dass die personelle und sächliche Ausstattung des Museums überdimensioniert waren. Er befasste sich mit der langfristigen Perspektive der Staatlichen Kunsthalle und schlug vor, die Kommunalisierung, die Privatisierung oder die Fusion mit einem anderen Museum zu prüfen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die vom Rechnungshof festgestellten Defizite in der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden zu beheben. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Einsparpotenziale in der personellen und sächlichen Ausstattung des Museums sollten geprüft werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, die Rechtsverstöße in der Verwaltung des Museums seien überwiegend während der Amtszeit des früheren Leiters der Kunsthalle aufgetreten. Die Landesregierung sehe es ebenfalls als notwendig an, die festgestellten Verwaltungsdefizite zu beheben. Den strukturellen Änderungsvorschlägen des Rechnungshofs wolle sie allerdings nicht folgen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Forderung des Rechnungshofs, die Defizite in der Verwaltung des Museums zu beheben, wurde umgesetzt. Ebenso wurden vorgeschlagene personelle Einsparungen vorgenommen. Die strukturellen Änderungsvorschläge (Schließung, Kommunalisierung oder Fusion mit einem anderen Museum) hat der Landtag nicht aufgegriffen.