[73] Archäologisches Landesmuseum
Der Rechnungshof stellte beim Archäologischen Landesmuseum fest, dass die stark dezentrale Struktur des Museums zu Defiziten in der Aufbau- und Ablauforganisation führte. Er wies auf zahlreiche Defizite im Personalwesen, in der Buchhaltung und der Materialverwaltung hin. Außerdem übte er Kritik an der nach seiner Auffassung unzureichenden Attraktivität des Museums, die sich in zu geringen Besucherzahlen niederschlage.
Der Rechnungshof empfahl, die organisatorischen Defizite zu beheben und sprach sich für eine Trennung der bestehenden Personalunion zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Archäologischen Landesmuseum aus.
Er schlug vor, das Archäologische Landesmuseum als eigenständiges Museum in der Ressortzuständigkeit des Wissenschaftsministeriums weiterzuführen und die Konstanzer Dauerausstellung neu zu gestalten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Defizite in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Archäologischen Landesmuseums zu beheben. Die Verflechtung zwischen Archäologischem Landesmuseum und Landesamt für Denkmalpflege sollte aufgehoben und das Archäologische Landesmuseum als eigenständiges Museum neu organisiert werden. Dabei sollte die Umwandlung in einen Landesbetrieb kritisch überprüft werden. Weiterhin bat er, eine neue Museumskonzeption für das Museum in Konstanz zu erarbeiten und umzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, die Defizite in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Museums seien beseitigt. Nach Meinung der Landesregierung sollte das Museum zum 01.01.2012 in einen Landesbetrieb umgewandelt werden. Zudem sehe es auch die Landesregierung als erforderlich an, dass eine Konzeption für das Museum erarbeitet werden sollte.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Forderungen des Rechnungshofs sind nicht alle erfüllt worden. Der Rechnungshof hält u. a. bei einer solch kleinen Einrichtung wie beim Archäologischen Landesmuseum die Einrichtung eines Landesbetriebes aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht für erforderlich. Der neuen Museumsleitung sollte die Chance eingeräumt werden, den Betrieb neu zu ordnen und die Ausstellungskonzeption grundlegend zu überarbeiten.