[71] Förderung der Landesbühnen

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 24 (Kapitel 1481)

Der Rechnungshof prüfte die Haushalts- und Wirtschaftsführung der drei Landesbühnen und stellte dabei fest, dass das Ausgabenniveau bei der Landesbühne Esslingen deutlich höher als bei dem ebenso leistungsfähigen Landestheater in Tübingen lag. Der Rechnungshof ermittelte beim Personal ein Einsparpotenzial von 23 Vollzeitäquivalenten bei der Landesbühne Esslingen und von 8 Vollzeitäquivalenten beim Landestheater Tübingen. Er forderte die Verwaltungsräte der Theater auf, die Personalausstattung unter diesen Vorzeichen zu überprüfen.

Der Rechnungshof kritisierte den zu geringen Eigenfinanzierungsanteil der Bühnen. Er regte an, die Eintrittspreise anzupassen und die Sponsorenwerbung zu professionalisieren.

Weiterhin stellte der Rechnungshof fest, dass sich die Landesbühnen in Tübingen und Esslingen mehr und mehr zu Kommunaltheatern ihrer Sitzorte entwickelt haben. Er schlug deshalb eine Neubemessung der Landeszuschüsse vor. Das ebenfalls vorgeschlagene neue Zuschusssystem würde in Tübingen und Esslingen zu einer Erhöhung der kommunalen Finanzierungsanteile führen, bei der Badischen Landesbühne würde dagegen der Landeszuschuss geringfügig höher werden.

Parlamentarische Behandlung

Die Landesregierung wurde gebeten, auf die Verwaltungsräte der Landesbühnen mit dem Ziel einzuwirken, die vorgeschlagenen Einsparpotenziale und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen zu prüfen. Weiterhin sollten quantitative Mindestanforderungen für die Aufrechterhaltung der Gastspieltätigkeit in Form von Zielvereinbarungen verabredet und der Anteil der Kommunen an der Finanzierung der Landesbühnen auf 30 Prozent festgeschrieben werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, die Stadt Tübingen habe sich dazu verpflichtet, bis 2017 ein Finanzierungsverhältnis von 70 : 30 (Land : Kommune) zu erreichen. Bis dahin werde die Kommune mindestens 2/3 der jährlichen Zuschusserhöhung zum Ausgleich von Tarifsteigerungen finanzieren. Die Badische Landesbühne werde bis 2016 zum Ausgleich von Tarifsteigerungen jährlich eine Zuschusserhöhung von 45.000 Euro erhalten, die im Verhältnis 2 : 1 (Land : Kommune) finanziert werde. Dadurch würde der kommunale Anteil von derzeit 22 auf 25 Prozent erhöht. In Esslingen betrage der kommunale Zuschussanteil bereits 30 Prozent.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 31.01.2013 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Das aufgezeigte Einsparvolumen aus dem Ausstattungsvergleich wurde vom Landtag nicht aufgegriffen. Das vom Rechnungshof vorgeschlagene neue Zuschusssystem wurde nicht übernommen. Hinsichtlich des kommunalen Zuschussanteils konnte ein Teilerfolg erreicht werden (Steigerung des kommunalen Zuschussanteils in Tübingen 30 Prozent, in Bruchsal 25 Prozent). Zielvereinbarungen wurden mit keiner Landesbühne geschlossen.