[69] Professorenbesoldung an den Fachhochschulen

Professorenbesoldung an den Fachhochschulen (Kapitel 1440 bis 1464)

Der Rechnungshof prüfte die Auswirkungen der zum 01.01.2005 eingeführten W-Besoldung an den Fachhochschulen. Nachdem die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Beamten durch die Föderalismusreform zum 01.09.2006 auf das Land übergegangen war, hat er dem Landesgesetzgeber das neue, stärker leistungsorientierte Besoldungssystem für Professoren im Wesentlichen zur Übernahme in das neue Landesbesoldungsrecht empfohlen. Er hat aber einige Korrekturen am System vorgeschlagen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Besoldungsrechts vorzulegen, der das System der leistungsbezogenen Professorenbesoldung (W-Besoldung) in das Landesrecht übernimmt und nach Möglichkeit die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Korrekturen des Systems der W-Besoldung umsetzt.

Reaktion der Landesregierung

Im Rahmen der Dienstrechtsreform hat die Landesregierung das bestehende System der leistungsbezogenen W-Besoldung in das neue Landesbesoldungsgesetz übernommen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 07.10.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Vorschläge des Rechnungshofs sind im Gesetzgebungsverfahren geprüft und nur teilweise übernommen worden.

Derzeit wird die Professorenbesoldung auch im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 erneut diskutiert.