[66] Abrechnung stationärer Leistungen an den Universitätsklinika

Denkschrift 2011, Beitrag Nr. 24 (Kapitel 1410, 1412, 1415 und 1421)

Die vier baden-württembergischen Universitätsklinika erzielen mit der stationären Behandlung jährliche Erlöse von mehr als 1,1 Mrd. Euro. Es handelt sich dabei um Forderungen gegen die gesetzlichen Krankenkassen, gegen private Krankenversicherungen oder gegen die behandelten Patienten selbst. Der Rechnungshof untersuchte, wie die vier Klinika das Forderungsmanagement organisieren und umsetzen. Er stellte fest, dass die Klinika fundiert und systematisch vorgehen und diese Prozesse kontinuierlich verbessern. Im Umgang mit Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sah der Rechnungshof Optimierungsmöglichkeiten. Einige gesetzliche Krankenkassen überschreiten regelmäßig die Zahlungsfristen. Sie verschaffen sich dadurch Liquiditätsvorteile und Zinsgewinne. Der Rechnungshof schlug vor, hier künftig die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu erheben.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, auf die Vorstände der Universitätsklinika mit dem Ziel einzuwirken,

  • den erfolgreichen Weg der Professionalisierung der Abrechnung stationärer Leistungen konsequent fortzusetzen,
  •  den Umgang mit den Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen weiter zu optimieren und dabei insbesondere die Ärzte von unnötigem Verwaltungsaufwand zu entlasten,
  • bei Zahlungsverzug die Forderungen zügig und konsequent beizutreiben und auch bei den Krankenkassen die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu erheben.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass alle vier Universitätsklinika ihr Forderungsmanagement vor dem Hintergrund des Berichts des Rechnungshofs weiter verbessert haben. Durch diese Verbesserungsmaßnahmen haben die Klinika erreicht, dass die Rechnungstellung und die Zahlungseingänge durchschnittlich zwei bis zehn Tage früher erfolgen als im geprüften Zeitraum. An zwei Standorten ist die Behandlung von Anfragen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen im Sinne der Rechnungshofvorschläge verbessert worden.

Zurückhaltend gingen die Universitätsklinika dagegen mit dem Vorschlag des Rechnungshofs um, von den Krankenkassen die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu erheben. Die Klinika haben geltend gemacht, durch eine zu rigorose Praxis würde das Klima zwischen ihnen und den Krankenkassen beeinträchtigt, was erhebliche finanzielle Folgen für die Klinika haben könne.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.04.2013 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Vorschläge des Rechnungshofs zur weiteren Optimierung der Abrechnung stationärer Leistungen wurden von den Universitätsklinika überwiegend aufgegriffen und haben zu den angestrebten Verbesserungen geführt. Ein Dissens zwischen Klinika und Rechnungshof besteht bei der Erhebung und Durchsetzung von Verzugszinsen.