[63] Erhebung von Studiengebühren an den Hochschulen des Landes

Denkschrift 2011, Beitrag Nr. 22 (Kapitel 1401)

Der Rechnungshof prüfte 2010 und 2011 die Erhebung und Verwendung der Studiengebühren und den Studienfonds Baden-Württemberg. Er kritisierte insbesondere die Ausgestaltung der Geschwisterregelung und der Studienkredite und legte Vorschläge für die Novellierung des Landeshochschulgebührengesetzes vor. Mit Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 haben sich diese Vorschläge vorläufig erledigt.

Weiterhin schlug der Rechnungshof vor, den Studienfonds als Anstalt des öffentlichen Rechts aufzulösen und das angesammelte Vermögen in den Landeshaushalt zu überführen. Nach Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren sollten wieder Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, den Studienfonds in ein Sondervermögen des Landes zu überführen mit der Zweckbestimmung, die bisher in Anspruch genommenen und noch weiterlaufenden Gebührendarlehen zu sichern und die nicht für die Sicherung der Darlehen benötigten Mittel an die Hochschulen auszukehren.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass der Studienfonds als Anstalt öffentlichen Rechts mit Ablauf des 30.06.2012 aufgelöst wurde; seit diesem Zeitpunkt bildet das Vermögen des bisherigen Studienfonds das rechtlich unselbstständige „Sondervermögen Studienfonds“. Das Sondervermögen werde vom Wissenschaftsministerium verwaltet. Nach Aufgabenerfüllung werde vorhandenes Restvermögen an die Hochschulen ausgekehrt. Auf Grundlage einer Risikoprognose habe der Verwaltungsrat des Studienfonds noch vor dessen Auflösung voraussichtlich nicht mehr zur Sicherung benötigtes Kapital an die Hochschulen ausgekehrt. Das Sondervermögen belaufe sich auf noch 5,3 Mio. Euro. 4 Mio. Euro wurden bisher an die Hochschulen zurückgezahlt.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.04.2013 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Mit der Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 hat sich die Frage der Ausgestaltung der Geschwisterregelung und der Studienkredite vorläufig erledigt. Der Studienfonds ist, wie vorgeschlagen, aufgelöst worden. Langzeitstudiengebühren wurden bislang nicht eingeführt.