[62] Kernstadtumgehung Neckargemünd

Denkschrift 2011, Beitrag Nr. 19 (Kapitel 1004)

Die Bauausgaben für die Kernstadtumgehung stiegen seit 1993 von 20 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro. Die Zuwendungen des Landes erhöhten sich von 15 Mio. Euro auf 37 Mio. Euro. Träger des Vorhabens war der Rhein-Neckar-Kreis. Der Rechnungshof stellte fest, dass der Förderantrag nicht sorgfältig genug geprüft wurde. Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung anderer Varianten fand nur eingeschränkt statt. Bei der Planung wurden Gutachten des damaligen Geologischen Landesamts Baden-Württemberg nicht ausreichend berücksichtigt. Für den Tunnelbau waren die Kostenansätze unvollständig oder zu niedrig. Mit Fortschreiten der Bauarbeiten erhöhten sich die Ausgaben für das Tunnelbauwerk von 9 Mio. Euro auf fast 27 Mio. Euro.

Der Rechnungshof empfahl, Vorhaben erst dann zu bewilligen, wenn die Antragsteller Detailplanungen und aussagekräftige Kostenermittlungen vorlegt haben. Um die Zuwendungen des Landes auf eine gesicherte Grundlage zu stellen, sollten vermehrt Festbetragsfinanzierungen angewendet werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, Vorhaben erst nach Kosten-Nutzen-Abwägungen sowie anhand der Detailplanungen zu bewilligen. Controlling und Steuerung der Fördermittel sollten verbessert und Festbetragsfinanzierungen ohne Aufweichklausel vermehrt angewendet werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, die Regierungspräsidien seien darauf hingewiesen worden, Bewilligungen nur zu erteilen, wenn die Detailplanungen vorliegen und die Rechtsverfahren abgeschlossen sind. Außerdem werde vor der Bewilligung eine Kosten-Nutzen-Abwägung vorgenommen. Controlling und Steuerung der Fördermittel würde durchgeführt. Insbesondere werde darauf geachtet, dass das Fördervolumen der Bewilligungen die verfügbaren Haushaltsmittel nicht übersteigt. Zur Festbetragsfinanzierung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass vorgesehen sei, diese in den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufzunehmen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 08.11.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Anregungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen und weitgehend umgesetzt.