[61] Kernstadtentlastungsstraße in Riedlingen
Die Finanzkontrolle prüfte beim geplanten Bau einer Umgehungsstraße in Riedlingen die im Verkehrsgutachten enthaltene Prognose auf Plausibilität. Die Prüfung ergab, dass die zugrunde gelegten Daten zur Bevölkerungs-, Arbeitsplatz- und Mobilitätsentwicklung zum Teil erheblich über bundesweiten Trends lagen. Ebenso würde die Entlastungswirkung der Umgehungsstraße weit geringer ausfallen als angenommen.
Der Rechnungshof regte an, nur den verkehrlich notwendigen ersten Bauabschnitt der Umgehungsstraße, eine Bahnüberführung, zu fördern. Er sollte planerisch optimiert werden. Von den Zuwendungen könnten nach Kostenstand der Antragstellung bis zu 7 Mio. Euro eingespart werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten,
1. bei Straßenbauvorhaben den tatsächlichen verkehrlichen Bedarf sowie ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis für Förderentscheidungen zugrunde zu legen und die zu fördernden Vorhaben nach diesen Kriterien einheitlich zu beurteilen;
2. die Kernstadtentlastungsstraße Riedlingen als einheitliches Projekt zu fördern, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Das Vorhaben sollte planerisch optimiert und so kostengünstig wie möglich verwirklicht werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat in zwei Berichten mitgeteilt, dass die Stadt Riedlingen eine andere Konzeption der Verkehrsentlastung des Stadtkerns verfolge. Der Mittelabschnitt der Kernstadtentlastungsstraße sei wegen des dort vorhandenen Flora-Fauna-Habitat-Gebiets und der entsprechenden naturschutzrechtlichen Beurteilung zurückgestellt worden. Damit wäre die Einheitlichkeit des Fördervorhabens nicht mehr gegeben. Das Ministerium werde deshalb den Mittelabschnitt aus dem Förderprogramm kommunaler Straßenbau nehmen. Die beiden anderen Abschnitte können als eigenständige Vorhaben im Förderprogramm geführt werden. Die Vorlage und Prüfung der überarbeiteten Unterlagen müsse dafür abgewartet werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 16.12.2010 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Das Vorhaben wird nicht in der im Denkschriftbeitrag vorgestellten Form gefördert. Die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Kernstadtentlastungsstraße sind damit hinfällig. Die Empfehlungen zur Kosten-Nutzen-Betrachtung von Straßenbauvorhaben sollen bei den verbleibenden Bauabschnitten aufgegriffen werden.