[60] Rad- und Gehwegbau

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 8 (Kapitel 0326)

Der Rechnungshof stellte fest, dass bei sieben Bauvorhaben des Rad- und Gehwegbaus bis auf wenige Ausnahmen der verkehrliche Bedarf nicht nachgewiesen war. Außerdem waren die Vorhaben nicht priorisiert. Die in Richtlinien definierten Bandbreiten für Standards wurden fast ausnahmslos bis zur Obergrenze genutzt. Begründet wurde dies nicht. Auch die festgelegten Kostenrichtwerte wurden überwiegend nicht eingehalten.

Die Straßenbauverwaltung berücksichtigte damit unzureichend einen Landtagsbeschluss zum Rad- und Gehwegbau von 2003. Allein bei den geprüften Vorhaben hätten bis zu 300.000 Euro eingespart werden können.

Der Rechnungshof empfahl, die Regierungspräsidien anzuweisen, die Vorgaben zum Rad- und Gehwegbau zu beachten. Die Einhaltung dieser Vorgaben solle durch das Innenministerium stichprobenhaft überprüft werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Regierungspräsidien anzuweisen, die Vorgaben zum Rad- und Gehwegbau strikt zu beachten und die Einhaltung dieser Vorgaben stichprobenhaft durch das Innenministerium prüfen zu lassen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass die Regierungspräsidien per Erlass angewiesen wurden, die Vorgaben zum Rad- und Gehwegbau zu beachten. Das nun für den Rad- und Gehwegbau zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr habe stichprobenhaft Rad- und Gehwegmaßnahmen geprüft, die zwischen November 2008 und 2009 gebaut wurden. Es habe keine Beanstandungen gegeben.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 28.10.2010 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Anregungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen und umgesetzt.