[59] Umsetzung und Finanzierung des Generalverkehrsplans

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 7 (Kapitel 0326)

Ende 2008 waren im Generalverkehrsplan 1.443 Baumaßnahmen enthalten. Von den 1.301 Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs wurden von 1995 bis Ende 2008 lediglich 479 Maßnahmen (37 Prozent) komplett fertiggestellt. Das Land stellte für den Aus- und Neubau des Landesstraßennetzes in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt 107 Mio. Euro je Jahr zur Verfügung. Das waren 58 Prozent der im Generalverkehrsplan vorgesehenen Mittel. Von 1995 bis 2003 lagen die Ausgaben für den Straßenbau im Durchschnitt sogar deutlich unter 50 Prozent. Am Ende der Laufzeit des Generalverkehrsplans 2012 werden noch mehr als 600 Maßnahmen nicht verwirklicht sein. Für deren Realisierung würden noch weitere 23 Jahre benötigt. Der Rechnungshof forderte, dass der neue Generalverkehrsplan nicht nach den „Strickmustern“ der letzten Jahrzehnte aufgestellt bzw. fortgeschrieben werden soll. Er sollte weniger, dafür aber realisierbare Projekte enthalten. Die aufzunehmenden Maßnahmen sollten, ähnlich wie die Planungen für Bundesstraßen, nach den Grundsätzen einer Nutzwertanalyse priorisiert werden. Die Kriterien sowie deren Gewichtung sollten den landespolitischen Erfordernissen und Zielsetzungen angepasst werden. Kennzahlen für die Planung und Ausführung von Straßenbaumaßnahmen müssten verstärkt zur Planung und Steuerung des Ressourceneinsatzes und für Benchmark-Vergleiche zwischen den Regierungspräsidien genutzt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat 2009 die Landesregierung gebeten, in den neuen Generalverkehrsplan nur noch eine realistisch umsetzbare Anzahl von Projekten aufzunehmen, diese zu priorisieren und Kennzahlen für interne und externe Vergleiche zu nutzen. 2011 wurde die Landesregierung ersucht, den Maßnahmenplan zum neuen Generalverkehrsplan vorzulegen. Der Maßnahmenplan sollte neben den Projekten auch die Priorisierungswerte (Nutzwerte), die Kriterien für die Priorisierung sowie die Baukosten enthalten. Außerdem sollen in diesem Zusammenhang die für interne und externe Vergleiche genutzten Kennzahlen offen gelegt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass für den Generalverkehrsplan 2010 landesweit insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen an Landesstraßen mit einem Kostenvolumen von 2,5 Mrd. Euro angemeldet wurden. Zur Festlegung eines finanzierbaren und ökologisch vertretbaren Maßnahmenplans seien die Aus- und Neubaumaßnahmen an den Landesstraßen nach einem nutzwertanalytischen Verfahren bewertet und priorisiert worden. Im Hinblick auf die in den nächsten zehn Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seien anhand der Priorisierung 121 Maßnahmen in den Maßnahmenplan aufgenommen worden.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.10.2012 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die langjährige Forderung des Rechnungshofs wurde nun erfüllt. Auf Grundlage eines standardisierten Verfahrens wurden die angemeldeten Maßnahmen nach objektiven Maßstäben bewertet und priorisiert. Für einen Zeitraum von zehn Jahren stehen nun die grundsätzlich realisierbaren und finanzierbaren Projekte fest.