[58] Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmangement bei Landesstraßen
Der Zustand vieler Landesstraßen verschlechterte sich in den letzten Jahren erheblich. Nach Feststellungen des Rechnungshofs reichten die Erhaltungsmittel für einen angemessenen Erhalt der Landesstraßen nicht aus. Immer größere Schäden führten zu immer höheren Folgekosten. Selbst bei optimiertem Erhaltungsmanagement hätte der Haushaltsansatz für den Erhalt von 50 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro je Jahr erhöht werden müssen.
Der Rechnungshof sprach sich dafür aus, den Erhalt der Landesstraßen zu stärken. Aus- und Neubau sollten nur in dem Maße umgesetzt werden, wie sie zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur erforderlich sind. Ferner empfahl der Rechnungshof, die bislang rein fachtechnisch getroffenen Entscheidungen durch eine betriebswirtschaftliche Erhaltungssystematik zu unterstützen. Mittelfristig sollte geprüft werden, ob die operativ tätige und betriebswirtschaftlich handelnde Straßenbauverwaltung hin zu einem Landesbetrieb Straßenwesen entwickelt werden kann.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Anregungen des Rechnungshofs umzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie beabsichtige den Erhaltungsbereich noch stärker in den Fokus zu rücken und so auszustatten, dass ein sachgerechter Erhalt der Landesstraßen sichergestellt ist. Die Straßenbauverwaltung bereite den Einsatz von betriebswirtschaftlichen Instrumenten vor. Bei der Erhaltungsplanung sollen diese mit technischen Entscheidungshilfen verknüpft werden. Schnellstmöglich werde geprüft, ob durch die Einführung eines Landesbetriebs Straßenwesen die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesstraßen wirtschaftlicher gestaltet werden kann als bisher.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Anregungen des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Die Landesregierung weist dem Erhalt der Landesstraßen erhöhte Priorität zu. Im Staatshaushaltsplan 2013/2014 sind für den Erhalt der Landesstraßen die vom Rechnungshof empfohlenen 100 Mio. Euro veranschlagt. Die Erhaltungsplanung wird sich künftig auf kaufmännische und fachtechnische Instrumente stützen. Die Untersuchungen, ob eine zentrale Aufgabenerledigung im Straßenverkehr wirtschaftlich und fachlich vorteilhaft ist, wird vom Ministerium eingeleitet.