[57] Förderung von Brückenausbauten

Denskchrift 2008 Beitrag Nr. 9 (Kapitel 0326)

Der Rechnungshof stellte bei einer landesweiten Prüfung von 27 Brückenausbauten im kommunalen Straßenbau fest, dass in die Förderentscheidungen verkehrliche Nachweise nicht einflossen. Ein vernachlässigter Unterhalt wurde nicht berücksichtigt. Dies führte in vielen Fällen zu überdimensionierten und dem Verkehrsbedarf nicht angemessenen Bauwerken. Der Rechnungshof regte an, die Förderung von Brückenbauwerken am ermittelten verkehrlichen Bedarf zu orientieren. Die kommunalen Vorhabensträger sollten keine überdimensionierten Bauwerke errichten, für die sie anschließend über viele Jahre hohe Betriebskosten aufzubringen haben. Der Rechnungshof empfahl, verbindliche Regelungen für die Förderung festzulegen und in die Verwaltungsvorschrift aufzunehmen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Anregungen des Rechnungshofs aufzugreifen und weitestgehend in der Neufassung der Förderrichtlinien zum kommunalen Straßenbau zu berücksichtigen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung wies darauf hin, dass das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz noch nicht abgeschlossen sei. Einzelheiten über Verfahren, Höhe und Umfang der Förderung würden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Hierbei sollen die Anregungen des Rechnungshofs soweit wie möglich berücksichtigt werden.

Parlamentarische Erledigung

Der Bericht der Landesregierung wurde aufgrund der Vorlage des Entwurfs für ein neues Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vom 20.07.2010 zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 28.10.2010 abgeschlossen.

Bewertung Zielerreichung

Die Anregungen des Rechnungshofs sollen in die Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einfließen. Die Landesregierung beabsichtigt, diese 2014 in Kraft zu setzen.