[56] Förderung von Verkehrsverbünden

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 6 (Kapitel 0325)

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Verluste der Verkehrsverbünde trotz Verbundförderung nicht ausreichend durch höhere Tarife und neue Fahrgäste kompensiert wurden. Ferner bestanden in den Verbünden unterschiedliche Tarifregelungen. Auch gab es nur wenige, auf große Distanzen ausgelegte landesweite Tarifangebote. Im kleinräumigen verbundübergreifenden Bereich standen den Fahrgästen nur selten Angebote zur Verfügung.

Der Rechnungshof empfahl landesweit einheitliche Lösungen und Standards. Diese sollte die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH zeitnah gemeinsam mit den regionalen Verbünden entwickeln. Das Land sollte bei neuen Förderverträgen entsprechende Lösungen einfordern. Werde eine einheitliche Architektur der Tariflandschaft aufgebaut, könnte neben den regionalen Verbundtarifen auch ein Landesverbundtarif eingeführt werden. Tarifliche Verbesserungen bis hin zur Einführung eines Landesverbundtarifs könnten über eingesparte Verbundfördermittel mitfinanziert werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat gebeten, in den neuen Verbundförderverträgen des öffentlichen Personennahverkehrs einheitliche Laufzeiten sowie Standards für die regionalen Verbundtarife in Baden-Württemberg zu verfolgen. Weiterhin sollten mittelfristig Fahrten, die Verbundgrenzen überschreiten, erleichtert werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die Laufzeiten und Standards der Verträge weitgehend vereinheitlicht worden seien. Eine vollständige Harmonisierung und Vereinheitlichung sei aber nur langfristig möglich. Die Tarife sollen über Verbundgrenzen hinweg verbessert werden. Mittelfristig werde angestrebt, einen Landestarif für alle verbundüberschreitenden Fahrten einzuführen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Landesregierung hat die Anregungen des Rechnungshofs aufgegriffen. Die Verbundförderverträge wurden soweit machbar vereinheitlicht. Ein „Landestarif“ für verbundübergreifende Fahrten soll eingeführt werden.