[55] Förderung von Park-and-ride-Anlagen
Der Rechnungshof stellte fest, dass die seit 2000 in der Landeshaushaltsordnung für Zuwendungen vorgeschriebenen Erfolgskontrollen kaum durchgeführt wurden. Bei Park-and-ride-Anlagen lässt sich der Erfolg an der Auslastung sowie an der zweckentsprechenden Nutzung messen. In den Bewilligungsbescheiden wurden Förderziele aber nicht eindeutig festgelegt. Der Fördererfolg konnte deshalb nach Verwirklichung der Maßnahme nicht überprüft werden. Der Rechnungshof empfahl, die Erfolgskontrolle stärker in den Zuwendungsverfahren zu implementieren. Sollte der mit der Förderung beabsichtigte Erfolg nicht eintreten, müssten ausgezahlte Fördergelder konsequent zurückgefordert werden.
Der Sachverhalt wurde anhand einer Park-and-ride-Anlage an der S-Bahn Stuttgart aufgezeigt, die bereits 2000 fertiggestellt worden war. Bei einer Ortsbesichtigung im November 2006 war lediglich ein parkendes Fahrzeug vorhanden. An der Auslastung der Anlage hat sich bis heute wenig geändert.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, bei der Nachfolgeregelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Vorschläge des Rechnungshofs aufzugreifen und dabei insbesondere Vorgaben für eine Erfolgskontrolle aufzunehmen. Im Fall der geprüften Park-and-ride-Anlage sollte über den Abschluss des Verfahrens informiert werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, das Innenministerium habe die Regelungen zur Antragsprüfung und zur Erfolgskontrolle für die Förderung von Park-and-ride-Anlagen konkretisiert. Danach werde bereits bei der Antragsstellung der Nachweis vorausgesetzt, dass die Park-and-ride-Anlage in der Regel zu 70 Prozent ausgelastet werden kann. Die Bewilligungsstellen hätten die dauerhafte Erreichung der Auslastung innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlage oder bei der Schlussverwendungsprüfung festzustellen. Im Übrigen sollen die Vorschläge und Hinweise des Rechnungshofs in die landesgesetzliche Nachfolgeregelung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes einfließen.
Bei der vom Rechnungshof geprüften Park-and-ride-Anlage hat die Bewilligungsstelle ein Verwaltungsgerichtsverfahren zur Rückforderung der Zuwendung durchgeführt. Die Zuwendungsnehmerin musste die Hälfte des gewährten Zuschusses (280.000 Euro) zurückerstatten.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 29.07.2010 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Vorschläge des Rechnungshofs wurden aufgegriffen. Im Vorgriff auf eine Verwaltungsvorschrift zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurden sie mit Schreiben an die Regierungspräsidien von 2008 bereits umgesetzt.