[53] Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes: Bildungs- und Infrastrukturpauschalen
Der Bund unterstützte mit dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und der Länder vom 02.03.2009 zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder mit 10 Mrd. Euro. Damit sollte die festgestellte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewehrt werden.
Das Land Baden-Württemberg erhielt 1.237,5 Mio. Euro. In Absprache mit den kommunalen Landesverbänden erhielten davon die Kommunen und Landkreise eine Bildungspauschale von 499 Mio. Euro und eine Infrastrukturpauschale von 110 Mio. Euro.
Der Rechnungshof prüfte 529 Maßnahmen bei 168 repräsentativ ausgewählten Zuwendungsempfängern. Er stellte fest, dass nahezu alle Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg die Finanzhilfen in Anspruch nahmen. Dieser Anreiz bewirkte Investitionen von mehr als 1 Mrd. Euro. Ohne Förderung wären die Investitionen nicht bzw. zum damaligen Zeitpunkt nicht durchgeführt worden. Obwohl zur Finanzierung der Eigenanteile teilweise andere Maßnahmen zurückgestellt oder darauf verzichtet wurde, lösten die Bildungs- und Infrastrukturpauschalen über alles betrachtet einen konjunkturellen Impuls aus.
Die Bildungs- und Infrastrukturpauschalen wurden entsprechend der vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen verwendet.
Parlamentarische Behandlung und Erledigung
Der Landtag hat den Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.