[52] Energiespar-Contracting bei Landesimmobilien
Beim Energiespar-Contracting wird von konkurrierenden Unternehmen untersucht, welche energetischen Maßnahmen an Gebäuden besonders lohnend wären. Auf dieser Basis werden Sanierungskonzepte und Betrieb mit einer bestimmten Laufzeit angeboten. Der Bieter des wirtschaftlichsten Angebots erhält den Zuschlag. Nun kann er die Maßnahmen durchführen. Während der Restlaufzeit erhält der Unternehmer die hälftigen Einsparungen der Energiekosten für seine Betreuung bzw. Investition. Nach Ablauf der Vertragszeit geht die optimierte Anlage wieder in die Betreuung des Landes über.
Der Rechnungshof untersuchte 82 Energiespar-Contracting-Projekte, die das Land zwischen 1993 und 2009 realisierte. Bei 49 Projekten konnten die Einsparungen ermittelt werden. Sie betrugen in der Summe durchschnittlich 5,7 Mio. Euro je Jahr; dies entsprach einer Einsparung von 24 Prozent der bisherigen durchschnittlichen Energiekosten. Besonders wirtschaftlich waren Projekte, die ohne Anschubfinanzierung des Landes durchgeführt wurden. Optimierungsbedarf bestand bei der Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe sowie beim Controlling von Energiespar-Contracting-Projekten. Der Rechnungshof empfahl, Kompetenzen zu bündeln und beim Landesbetrieb Vermögen und Bau eine zentrale Einheit einzurichten. Darüber hinaus sollten mehrere Liegenschaften gebündelt in Paketen ausgeschrieben werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, Energiespar-Contracting verstärkt einzusetzen. Verträge mit Anschubfinanzierung sollen nur in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht werden. Kompetenzen sollten beim Landesbetrieb Vermögen und Bau in einer zentralen Einheit gebündelt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie den drei Kernforderungen - Energiespar-Contracting verstärkt einsetzen, Verträge mit Anschubfinanzierung nur in Ausnahmefällen sowie die Bündelung der Kompetenzen in einer zentralen Einheit - nachkomme.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 31.01.2013 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung ist den Empfehlungen des Rechnungshofs vollständig gefolgt.