[51] Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg
Das Land wollte mit dem Projekt Landesimmobiliengesellschaft privatwirtschaftliches Know-how bei der Veräußerung von Grundstücken nutzen. Der Immobilienbestand sollte besser vermarktet und zusätzliche Erlöse zur Schuldentilgung sollten generiert werden. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs wurden diese Ziele nicht erreicht. Von den ursprünglich anvisierten 300 Mio. Euro an Veräußerungserlösen konnte die Landesimmobiliengesellschaft bis zum 30.06.2009 nur rund 21 Mio. Euro erzielen. Den Erlösen standen 4 Mio. Euro Kosten gegenüber. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau generierte im gleichen Zeitraum Verkaufserlöse von 179 Mio. Euro.
Der Rechnungshof forderte, die Erfahrungen aus dem Projekt Landesimmobiliengesellschaft künftig bei Privatisierungen und umfänglichen Beratungsdienstleistungen einzubeziehen. Insbesondere sollte vorab geprüft werden, ob in der Verwaltung eigenes Fachwissen und Personal vorhanden sind. Auch sollten die voraussichtlich anfallenden internen Kosten der Verwaltung in die Vergleichsberechnungen mit einbezogen werden. Ziele und Zielerreichung sollten in regelmäßigen Zeitabständen evaluiert werden.
Änderten sich grundlegende Rahmenbedingungen, müssten zeitnah die Ziele und die Wirtschaftlichkeit überprüft und entschieden werden, ob das Projekt fortgeführt oder vorzeitig beendet werden muss.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg auch formell aufzulösen. Die Erfahrungen mit der Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg sollten in künftige Privatisierungsentscheidungen und die Inanspruchnahme von umfangreichen Beratungsleistungen einbezogen werden. Es sollten die intern für das Privatisierungsobjekt anfallenden Personalkosten berücksichtigt werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie habe die Auflösung der Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg mit Wirkung vom 01.12.2010 beschlossen.
Sie werde die internen Personalkosten bei künftigen Privatisierungen berücksichtigen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Gesellschafterversammlung der Landesimmobiliengesellschaft Baden-Württemberg hat am 25.11.2010 beschlossen, die Gesellschaft mit Wirkung ab 01.12.2010 aufzulösen. Die Forderungen des Rechnungshofs wurden somit umgesetzt.