[50] Verkauf von Landesimmobilien

Denkschrift 2009 Beitrag Nr. 22 (Kapitel 1209)

Die Finanzkontrolle prüfte 58 Immobilienverkäufe, die durch die Verwaltungsreform möglich wurden. Die Mehrzahl der Verkaufsfälle erfüllte die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen.

In einigen Einzelfällen rügte der Rechnungshof, dass die vereinbarten Kaufpreise nicht dem vollen Marktwert der Grundstücke entsprachen. Außerdem stellte er Verbesserungspotenzial für künftige Verkaufsfälle fest. Er empfahl, zu dokumentieren, weshalb ein Grundstück entbehrlich ist und bei der erstmaligen Ausschreibung von der Angabe von Mindestgeboten abzusehen. Nach Ausschreibung sollten die Bieter zur Abgabe eines schriftlichen Nachgebots aufgefordert werden und alle Möglichkeiten zur Veröffentlichung der Verkaufsangebote offensiv genutzt werden. Es sollten eigene Wertermittlungen durchgeführt und die dafür erforderliche Kompetenz geschaffen und an ein bis zwei Stellen innerhalb des Landesbetriebs konzentriert werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Verbesserungen umzusetzen, dabei aber besonderen Einzelfällen Rechnung zu tragen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Ämter der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung seien darauf hingewiesen worden,

  • Entscheidungen über die Entbehrlichkeit von Immobilien und Zuschläge an Bieter nachvollziehbar in den Akten zu dokumentieren;
  • Nachgebote grundsätzlich anzufordern, wenn die abgegebenen Angebote nicht auskömmlich sind oder in einem sehr engen Rahmen beieinander liegen.

Die Wertermittlung der Immobilien an ein bis zwei Stellen innerhalb des Landesbetriebs zu konzentrieren, bringe keinen Vorteil, da die notwendige Sachkenntnis der Mitarbeiter vor Ort gefragt sei. Insofern bleibe es bei der bisherigen Zuständigkeit der Ämter Vermögen und Bau.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 27.07.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden weitgehend umgesetzt. Unbefriedigend ist, dass trotz der rückläufigen Verkaufsfälle und der teilweise fehlenden Erfahrung bei Sachwertermittlungen in den Ämtern vorhandene Kompetenzen für die Wertermittlung von Grundstücken nicht gebündelt werden.