[49] Sanierungsbedarf an Universitätsgebäuden
Bei den Universitäten waren die Gebäudesubstanz, technische Anlagen und Fassaden häufig desolat und teilweise nur eingeschränkt nutzbar. Durch Warnhinweise, Sicherungsnetze oder provisorische Fluchtwege wurde vielfach versucht, den Betrieb befristet aufrechtzuerhalten. Das Land tätigte immer wieder verlorene Investitionen in Gebäude, anstatt diese zu sanieren oder abzureißen. Um den Sanierungsbedarf abzubauen, errichtete das Land in einigen Fällen sogenannte Ersatzneubauten, ohne bisher genutzte Flächen aufzugeben. Zwischen 2002 und 2009 wurden bei vier Universitäten 40.000 m² Hauptnutzfläche neu geschaffen.
Der Rechnungshof forderte, für die Gebäude der Universitäten eine verbindliche Sanierungsstrategie zu entwickeln und die Flächen parallel zur Sanierung zu konsolidieren. Um diese Aufgabe bis 2030 zu bewältigen, sah er einen Bedarf von 140 Mio. Euro je Jahr für Bauunterhalt und Sanierung. Dies entsprach 2 Prozent des Neuwerts der Universitätsgebäude.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, Sanierungen erste Priorität einzuräumen, wofür jährlich mindestens 2 Prozent des Gebäudeneuwerts erforderlich sind. Die anstehenden Sanierungen sollten für eine Flächenkonsolidierung genutzt werden. Die Sanierungsstrategie sollte weiter entwickelt und die Bewertung der Gebäudesubstanz periodisch fortgeschrieben werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass dem Abbau des Sanierungsbedarfs hohe Priorität eingeräumt würde. Künftig sollen gemäß Landtagsbeschluss jährlich mindestens 2 Prozent des Gebäudewerts dafür eingesetzt werden. Die finanzpolitischen Möglichkeiten würden voll ausgeschöpft. Spielräume für Flächenkonsolidierungen im Hochschulbereich würden konsequent genutzt. Aufgrund der von der Kultusministerkonferenz vorausberechneten, bis 2020 anhaltend hohen Zahl an Studienanfängern sei jedoch eine Festschreibung bzw. eine Reduzierung des Flächenbestands derzeit nicht möglich. Das strategische Konzept zur Sanierung und Modernisierung des landeseigenen Gebäudebestands sei weiterentwickelt worden. Der gebäudebezogene Modernisierungs- und Sanierungsbedarf der landeseigenen Gebäude würde sukzessive weiter erfasst, bewertet und fortgeschrieben. Ziel sei es, in einer frühen Phase die strukturierte baufachliche Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 11.10.2012 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Landesregierung entspricht der Forderung des Rechnungshofs, jährlich mindestens 2 Prozent des Gebäudewerts zum Abbau des Sanierungsbedarfs einzusetzen. Die Stellungnahme der Landesregierung zur Flächenkonsolidierung ist nicht überzeugend. Das Thema wird vom Rechnungshof weiterhin verfolgt. Das strategische Konzept zur Sanierung und Modernisierung des landeseigenen Gebäudebestands wurde weiter entwickelt.