[48] Sanierung der Klostermauer in Bebenhausen
Für den Wiederaufbau und die Sanierung kleiner Abschnitte der denkmalgeschützten Klostermauer in Bebenhausen wendete die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung 1,5 Mio. Euro auf. Der Rechnungshof bemängelte den aus seiner Sicht überzogen hohen technischen Aufwand. Würde dieser Sanierungsstandard bei der mehr als 1.200 m langen Mauer fortgesetzt, wäre ein zweistelliger Millionenbetrag aufzuwenden. Ein Gesamtkonzept für eine denkmalgerechte und zugleich wirtschaftliche Sanierung fehlte bisher.
Der Rechnungshof empfahl, die Zusammenarbeit der Denkmalbehörde mit der staatlichen Hochbauverwaltung zu verbessern. Der Denkmalschutz müsse schon in einer frühen Planungsphase an der Konzeption des Umbaus oder der Sanierung eines Baudenkmals beteiligt werden und die Gelegenheit erhalten, seinen Sachverstand in die Aufgabe einzubringen. Die Kosten und die verfügbaren Mittel wären dabei angemessen in Betracht zu ziehen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, ein zwischen Bauverwaltung und Denkmalbehörde abgestimmtes Gesamtkonzept für die Sanierung der Klostermauer zu entwickeln.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung habe ein mit der Denkmalbehörde abgestimmtes Gesamtkonzept erstellt. Mauerbereiche, Mauerwerksfugen und Mauerkronen sollen ergänzt und überarbeitet werden. Besonders gefährdete Mauerbereiche sollen durch Erdanker stabilisiert werden. Die Baukosten der Sanierungsmaßnahmen seien auf 1,7 Mio. Euro geschätzt. Die Sanierungsmaßnahmen sollen stufenweise umgesetzt werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Den Empfehlungen des Rechnungshofs wurde vollumfänglich entsprochen. Das Gesamtkonzept wurde in Abstimmung mit der Denkmalbehörde erstellt und die Kosten der weiteren Sanierungsmaßnahmen definiert.