[47] Neubau für den Höchstleistungsrechner an der Universität Stuttgart
Für die Unterbringung des Höchstleistungsrechners an der Universität Stuttgart errichtete das Land auf dem Campus in Stuttgart-Vaihingen in der Zeit von 2003 bis 2005 ein Gebäude. Die Baumaßnahme war mit Gesamtbaukosten von 9,9 Mio. Euro genehmigt worden. Tatsächlich betrugen die Gesamtbaukosten des Objekts am Ende 10,6 Mio. Euro.
Der Rechnungshof prüfte, ob das Gebäude wirtschaftlich und sparsam geplant und realisiert wurde. Er kam zu dem Ergebnis, dass das Gebäude für 9,1 Mio. Euro hätte errichtet werden können, ohne seine Funktion einzuschränken. Die vermeidbaren Mehrkosten sind auf überdimensionierte Flächen, auf zu hohe Standards bei den Ausbaugewerken und bei der Gebäudetechnik sowie auf mangelnde Kostendisziplin zurückzuführen.
Der Rechnungshof empfahl, künftig auch bei Gebäuden mit besonderer Nutzung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker zu beachten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, künftig auch bei Gebäuden mit besonderer Nutzung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stärker zu beachten, insbesondere die Standards bei den Ausbaugewerken und der Gebäudetechnik auf das funktionell notwendige Maß zu beschränken. 2011 wurde die Landesregierung weiterhin gebeten, die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen zu prüfen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie werde auch bei Gebäuden mit besonderer Nutzung die Wirtschaftlichkeit durch konkrete Maßnahmen weiter verbessern. Hinsichtlich der Übertragung der Bauherreneigenschaft sei zu Beginn 2013 eine Neuregelung in Kraft getreten, welche die alte Regelung von 2002 ablöse. Ziel sei es, die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, den Universitäten und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau zu verbessern. Die Neuregelung soll 2016 evaluiert werden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 20.06.2013 beendet.
Bewertung Zielerreichung
Mit der Neufassung der Regelung der Zusammenarbeit bei Bauangelegenheiten der Universitäten hat die Landesregierung auf die Empfehlungen des Rechnungshofs reagiert. Die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu verbessern bzw. zu intensivieren, ist ein wichtiger Schritt. Ob damit die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit effektiver umgesetzt werden, ist - mit der von der Landesregierung vorgesehenen Evaluierung 2016 - erneut zu betrachten.