[45] Sonderausgabenabzug für Aufwendungen zur Basisversorgung

Denkschrift 2010 Beitrag Nr. 21 (Kapitel 1201)

Der Rechnungshof untersuchte landesweit den Abzug von Aufwendungen zur Basisversorgung. Hierzu zählen Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und bestimmten berufsständischen Versorgungseinrichtungen, z. B. den Versorgungswerken der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Apotheker. Die Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (bei Ehegatten: 40.000 Euro) im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden.

Nach einer Analyse der landesweiten Daten zur Basisversorgung stufte der Rechnungshof 7.000 Fälle als besonders risikobehaftet ein. Von den hieraus geprüften 483 Fällen waren 72 Prozent fehlerhaft. Je beanstandetem Fall ergab sich ein Steuerausfall von 2.160 Euro. Da die festgestellten Fehler überwiegend auf zwei Ursachen beruhten, sah der Rechnungshof gute Chancen, die Bearbeitungsqualität zu verbessern. Hierzu empfahl er, die Bearbeiter in den Finanzämtern für die fehlerhaften Fallkonstellationen zu sensibilisieren. Bis Ende 2010 sollte geprüft werden, ob sich die Bearbeitungsqualität durch die eingeleiteten Maßnahmen verbessert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, regte der Rechnungshof an, das Bescheinigungsverfahren der berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu optimieren.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen und den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen stichprobenweise zu verifizieren. Falls hiernach noch erforderlich, sollte eine bundeseinheitliche Optimierung des Bescheinigungsverfahrens angestrebt werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Bediensteten der Finanzämter seien hinsichtlich der Fehlerschwerpunkte sensibilisiert worden. Begleitend zu Fortbildungsveranstaltungen sei ihnen zudem ein entsprechendes Skript zur Verfügung gestellt worden. Den Erfolg der Schulungsmaßnahmen habe die Verwaltung verifiziert. Dabei habe sich eine Beanstandungsquote von 38,4 Prozent ergeben. Gegenüber den Feststellungen des Rechnungshofs habe sich die Fehlerquote damit nahezu halbiert. Es sei zudem davon auszugehen, dass sich die Bearbeitungsqualität künftig weiter verbessern werde. Dazu seien die Risikofälle in ein elektronisches Überwachungssystem übernommen worden. In den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung seien ab 2010 Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge in unterschiedliche Zeilen einzutragen. Außerdem würden die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ab 2011 in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen gesondert ausgewiesen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren am 13.10.2011 beendet.

Bewertung Zielerreichung

Auch eine Beanstandungsquote von 38,4 Prozent ist noch deutlich zu hoch. Zu hoffen bleibt, dass die eingeleiteten weiteren Maßnahmen der Verwaltung erfolgreich sein werden.